Anfrage Nr. 15-0676/2008:
Gefahrguttransporte im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Gefahrguttransporte im Stadtbezirk

Über die im Stadtbezirk liegenden Bundesfernstraßen hinaus sind die Brabeckstraße (teilweise), die Straße „Hinter dem Dorfe“, die Wülfeler Straße, die Wülferoder Straße (teilweise), die Kattenbrookstrift, die Emmy-Noether-Allee, die Stockholmer Allee, die Brüsseler Straße, die Mailänder Straße, die Weltausstellungsallee, die Lissabonner Allee, der Boulevard de Montréal, die Straße „Sydney Garden“ und die Straße der Nationen als sog. Gefahrgutstraßen ausgewiesen, d. h. dort können Transporte von Benzin sowie Propan- und Butangas nach der einschlägigen Gefahrgutverordnung ohne die Erteilung einer Fahrwegbestimmung gemäß einer Allgemeinverfügung durchgeführt werden. Bei den genannten Straßen handelt es sich nicht nur um Hauptverkehrsstraßen mit regionaler Bedeutung, sondern auch um Gemeindestraßen nur mit Erschließungsfunktion.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Gründe liegen für die namentlich genannten Straßen vor, die die Aufnahme dieser in die in Rede stehende Allgemeinverfügung zur Folge hatte?
2. Wie viele Transporte mit welchem Gefahrgut/mit welchem Gefahrenpotential werden auf den jeweils genannten Straßen durchgeführt?
3. In welchen weiteren Straßen im Stadtbezirk werden regelmäßig oder auch nur gelegentlich Gefahrguttransporte durchgeführt?