Drucksache Nr. 15-0675/2018:
Bebauungsplan Nr. 646, 2. Änd. im vereinfachten Verfahren - Osterstraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Mitte
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0675/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 646, 2. Änd. im vereinfachten Verfahren - Osterstraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 646, 2. Änderung - Osterstraße Nord - Ausschluss von Spielhallen, Spielcasinos und Wettbüros entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechtsspezifische Besonderheiten sind mit dem Bebauungsplan nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet dieser Änderung liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 646 mit der 1. Änderung, die hier Kerngebiet (MK) festsetzt. Konkreter Anlass der vorliegenden Planänderung ist eine Bauvoranfrage für das Grundstück Osterstraße 9, um dort ein Wettbüro zu eröffnen, das im festgesetzten Kerngebiet regelzulässig ist. Um negative Auswirkungen durch diese Art von Vergnügungsstätten zu verhindern, wurde die Bauvoranfrage auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 26.10.2017 mit dem Ziel, zusätzlich zu Spielhallen auch Wettbüros in den Erdgeschosszonen bis zu einer Tiefe von 25 m auszuschließen, zurückgestellt.

Die Osterstraße ist eine beliebte Geschäftslage und Fußgängerzone der hannoverschen Innenstadt. Das bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt weist diesen Bereich als "zentralen Versorgungsbereich" aus. Dem Ziel der Stadt, die Innenstadt als attraktiven Einkaufsstandort weiterzuentwickeln, stehen die zu erwartenden negativen Auswirkungen von Wettbüros oder Spielhallen - hierbei insbesondere die Verringerung der Nutzungsvielfalt der Erdgeschosszonen - entgegen.

Der Verwaltungsausschuss hat am 26. Oktober 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 646, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Durch den Ausschluss bestimmter Arten ansonsten zulässiger Nutzungen sowie die Umstellung auf die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 646 kann daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

61.11 
Hannover / 07.03.2018