Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-0675/2018 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 16.04.2018: Stadtbezirksrat Mitte: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-0675/2018 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Mitte An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Die Osterstraße ist eine beliebte Geschäftslage und Fußgängerzone der hannoverschen Innenstadt. Das bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt weist diesen Bereich als "zentralen Versorgungsbereich" aus. Dem Ziel der Stadt, die Innenstadt als attraktiven Einkaufsstandort weiterzuentwickeln, stehen die zu erwartenden negativen Auswirkungen von Wettbüros oder Spielhallen - hierbei insbesondere die Verringerung der Nutzungsvielfalt der Erdgeschosszonen - entgegen.
Der Verwaltungsausschuss hat am 26. Oktober 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 646, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Durch den Ausschluss bestimmter Arten ansonsten zulässiger Nutzungen sowie die Umstellung auf die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 646 kann daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.