Anfrage Nr. 15-0675/2008:
Stellplatzausweisung durch das Verkehrszeichen "Parkplatz "

Inhalt der Drucksache:

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Stellplatzausweisung durch das Verkehrszeichen "Parkplatz "

Es ist im Stadtbezirk an verschiedenen Stellen zu beobachten, dass das Straßenverkehrszeichen „Parkplatz“ private Flächen kennzeichnet, die für die Pkw-Abstellung im Zusammenhang mit Einkaufsverrichtungen geöffnet oder auch als Stellplätze baurechtlich Wohnungen/Wohnhäusern zuzuordnen sind.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie sind solche privaten, mit einem entsprechenden Straßenverkehrszeichen ausgewiesenen „Parkplätze“, insbesondere aus Sicht des „unbedarften“ Pkw-Fahrers, zu bewerten hinsichtlich ihrer rechtlichen/tatsächlichen Bedeutung?
2. In welcher Weise wird für die Aufstellung eines solchen Straßenverkehrszeichens eine Genehmigung erforderlich?
3. In welcher Weise werden die erteilten und die nicht erteilten Genehmigungen kontrolliert?