Anfrage Nr. 15-0673/2013:
Altlastenuntersuchung im Rahmen der Wohnbebauung des Grundstücks Am Listholze 82

Inhalt der Drucksache:

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Altlastenuntersuchung im Rahmen der Wohnbebauung des Grundstücks Am Listholze 82

Auf dem Grundstück Am Listholze 82 ist eine umfangreiche Wohnbebauung geplant. Derzeit wird das Areal gewerblich von einem Autohandel genutzt. In der unmittelbaren Nähe des Grundstücks war eine Produktionsstätte der Pelikan-Werke angesiedelt. Gemäß einer Altlastenkartierung vom 10.10.2008 gab es eine ehemalige städtische Mülldeponie, die sich von der Constantinstraße ausgehend - in Richtung Mittellandkanal erstreckte. Weiterhin wurden großräumig Produktionsreste und Schutt der Chemiefabrik DeHaen, die ehemals im Bereich zwischen dem heutigen Wittekamp und Waldstraße angesiedelt war, in der Umgebung verteilt.
Aufgrund der aktuellen Nutzung des Grundstücks und der ehemaligen industriellen Nutzung im Umfeld des Areals Am Listholze 82 frage ich die Verwaltung:

1) Gibt es einen Altlastenverdacht zum Grundstück Am Listholze 82, der nach § 9 (1) Bundes-Bodenschutzgesetz einer orientierenden Untersuchung untergeordnet werden müsste?

2) Wenn ja, wer würde gemäß § 4 (3) Bundes-Bodenschutzgesetz als Sanierungspflichtiger herangezogen?