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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Einrichtung von Behindertenparkplätzen in der Deisterstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.04.2023
TOP 7.2.2.
Beschluss
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Vor dem Gebäude „Deisterstraße 63“ werden Behindertenparkplätze eingerichtet.
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Begründung:
In der Deisterstraße ist vor dem Gebäude Deisterstraße 71 ein beantragter und zugeordneter Stellplatz für mobilitätseingeschränkter Nutzer*innen eingerichtet.
Vor dem Gebäude Deisterstraße 63 sind Kurzzeitparkplätze ausgewiesen. Auch für die Bewohner*innen des Wohngebäudes Deisterstraße 63 besteht die Möglichkeit auf Nachweis einen persönlichen Stellplatz zu beantragen.
Hierbei müssten Einschränkungen in Kauf genommen werden, da die Flächenverfügbarkeiten eine richtliniengerechte Ausführung nicht zulassen ohne baulich in die Seitenanlage einzugreifen.