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Einrichtung von Behindertenparkplätzen in der Deisterstraße
Antrag
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Vor dem Gebäude „Deisterstraße 63“ werden Behindertenparkplätze eingerichtet.
Begründung
Im Haus Deisterstraße 63 sind mehrere Mobilitätseingeschränkte und auf den Rollstuhl angewiesene Einwohner*innen wohnhaft. Die Parkplatzsituation ist für diese Menschen ungenügend.