Antrag Nr. 15-0670/2023:
Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße / Limmerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße / Limmerstraße

Antrag


Der Stadtbezirksrat beschließt:

Die Verwaltung wird aufgefordert den Bereich des Parkverbotes vor dem abgesenkten Bordstein an der Kreuzung Steigerthalstraße und Limmerstraße (siehe Anlage 1) mittels Sperrflächenmarkierung (Verkehrzeichen Zeichen 299) eindeutig zu markieren.

Begründung


Auf der nördlichen Seite der Limmerstraße darf Radverkehr in Richtung Küchengartenplatz/Innenstadt nur bis zur Höhe der Steigerthalstraße fahren. Ab diesem Punkt wird durch Verkehrszeichen der Radverkehr auf der nördlichen Seite in diese Fahrtrichtung untersagt. Entsprechend müssen die Radfahrenden in die Steigerthalstraße einbiegen. Aufgrund der baulichen Beschaffenheiten und den dort vorhandenen Parkplätzen ist dieses gefahrlos und vorschriftsmäßig nur über den abgesenkten Bordstein möglich. Vor abgesenkten Bordsteinen ist das Parken von Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten.
Leider wird seit Beginn der Baumaßnahmen auf der Limmerstraße fast durchgehend dort geparkt, so dass das vorschriftsmäßige und sichere passieren dieser Stelle faktisch unmöglich ist.
Zur Verdeutlichung des bereits bestehenden Parkverbotes an dieser aufgrund der baulichen Gestaltung unübersichtlichen Stelle eine entsprechende eindeutige Markierung erfolgen.