Drucksache Nr. 15-0670/2015:
Namensgebung für die Grundschule Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0670/2015
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Namensgebung für die Grundschule Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule

Antrag,

zu beschließen,

der Grundschule Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule den Namen
"Grundschule im Kleefelde"

zu geben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Namensgebung sind keine Gender-Aspekte betroffen.

Kostentabelle

Durch die Namensänderung entstehen keine bezifferbaren finanziellen Auswirkungen. Es sind lediglich geringfügige Kosten z. B. für neue Schulschilder, Stempel, usw. zu erwarten.

Begründung des Antrages

Gemäß § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben. Der Name kann sich auf eine Persönlichkeit, eine geographische Liegenschaft oder eine Institution beziehen.

Der Schulvorstand der Grundschule Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule hat in seiner Sitzung am 17.11.2014 den Beschluss gefasst, den bisherigen Schulnamen in „Grundschule im Kleefelde“ zu ändern.

Der vorgeschlagene Name entspricht der bisherigen Praxis der Stadt Hannover.

Gegen die Wahl des Namens „Grundschule im Kleefelde“ bestehen keine Bedenken.

Aus der Begründung der Schule für die Entscheidung:

Das Thema Kleefeld mit seiner Entstehungsgeschichte ist fest im schuleigenen Arbeitsplan für das Fach Sachunterricht verankert. Somit wird dem Bildungsauftrag der Schule gemäß §2 NSchG Rechnung getragen.

Die Kinder der Schule identifizieren sich mit ihrem Stadtteil, dieser taucht nun im Namen der Schule ebenfalls auf.

Ein stadtteilbezogener Name ist ggf. langlebiger in der Geschichte der Schule.

Frei von ideologischen, politischen oder personenbezogenen Einflüssen wird mit diesem Namen für die Schule die Zugehörigkeit zum Stadtteil Kleefeld gefestigt.



42.21 
Hannover / 05.03.2015