Anfrage Nr. 15-0667/2023:
Parken auf dem Gehweg Posthornstraße / Von-Alten-Allee

Inhalt der Drucksache:

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Parken auf dem Gehweg Posthornstraße / Von-Alten-Allee

Auf dem Gehweg Posthornstraße/ Von-Alten-Allee (in Höhe des Grundstückes Posthornstraße 8) werden seit Monaten regelmäßig mittwochs ab 16 Uhr Fahrzeuge auf dem Gehweg abgestellt. Eines dieser Fahrzeuge war in der Vergangenheit mit einer „Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 Straßenverkehrsordnung“ versehen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde für Dienstfahrzeuge erteilt, die mit weiß-rot-weißer Warneinrichtung gekennzeichnet sind!

Ich frage die Verwaltung:

1. Hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover Kenntnis über den geschilderten Sachverhalt?

2. Welcher Umstand macht es zwingend erforderlich, dass diese Fahrzeuge kontinuierlich jeden Mittwoch ab 16 Uhr an der genannten Örtlichkeit über Stunden auf dem Gehweg parken müssen?

3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Kraftfahrzeuge der Landeshauptstadt Hannover mit einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO ausgestattet werden, wer kontrolliert die Ausgestaltung der Fahrzeuge und die Nutzung der Ausnahmegenehmigungen?


(C) Michael Klenke 2023