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Häufig wird in Stichstaßen wie beispielsweise in den Ashwin-von-Roden-Weg mit sog. Müllautos rückwärts eingefahren (beobachtet am 29. Februar), um den Abfall aus Tonnen (Restabfall) oder Säcken (Leichtverpackungen oder Papier) auf kurzem Wege in das Transportfahrzeug zu verbringen. Nun ist uns zu Ohren gekommen, dass die die Abfallentsorgung begleitenden Unfallverhütungsvorschriften dieses angeblich schon seit Jahren nicht zulassen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Weshalb reagiert der Abfallentsorgungsbetrieb bislang nicht auf diese Regelung?
2. Wann könnte eine solche Regelung unter welchen Bedingungen (Sicherheit) Platz greifen?
3. Gehört zu diesen Bedingungen letztendlich auch die Freimachung von parkenden Fahrzeugen auf der jeweiligen Wendeplatte?