Antrag Nr. 15-0667/2014:
Zuwendung an den Turn-Klubb zu Hannover (TKH)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Zuwendung an den Turn-Klubb zu Hannover (TKH)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Turn-Klubb zu Hannover erhält auf seinen Antrag vom 17. Februar 2014 hin eine Zuwendung für Beschaffungen von den dort deklarierten Sportgerätschaften
in Höhe von bis zu 1.500,00 Euro
Die Beschaffungen sind für die jeweiligen Beschaffungsgegenstände nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt für jeden beschafften und im Antrag deklarierten Gegenstand in der nachgewiesenen Höhe. Der übliche Eigenanteil von 30 % der Beschaffungskosten wird im Hinblick auf die vom TKH zu tragenden Kosten in Höhe von 25.000 Euro für die Ausrichtung der Deutschen Faustball-Meisterschaft Jugend U18 am 6./7. September 2014 auf der TKH-Sportanlage in der Tiergartenstraße 23 in Hannover-Kirchrode nicht verlangt.
Es gelten ergänzend die Grundsätze für die Zuwendungsgewährung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode – gültig ab Juli 2013, soweit mit diesem Beschluss nicht abweichende Regelungen getroffen werden.

Begründung

Der TKH ist Ausrichter einer deutschlandweit wichtigen Sportveranstaltung im Faustball. Dazu werden die Sportgerätschaften in erster Linie benötigt. Im Nachgang kommen die Gerätschaften der Förderung auch den örtlich aktiven Faustballerinnen und Faustballern zugute, die im Bundesvergleich bereits herausragende Leistungen gezeigt haben. Den Sport zu fördern, ist Anliegen des Bezirksrats.