Antrag Nr. 15-0665/2015:
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0165/2015 N1: Verbesserung
der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern - Modellversuch für mehr Bürgerbeteiligung

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0165/2015 N1: Verbesserung
der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern - Modellversuch für mehr Bürgerbeteiligung

Antrag

Für eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen beschließt der Bezirksrat, dass eine Anhörung der Einwohner- und Einwohnerinnen zu konkreten Beratungsgegenständen (Anfragen, Anträge, Anhörungen und Resolutionen) nach § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt wird. Der Beschluss über die Beratungsgegenstände erfolgt jeweils nach Feststellung der Tagesordnung, erstmals in der Maisitzung. Die Entscheidungen über die eigenen Mittel des Bezirksrates und des Integrationsbeirates werden von der Anhörung ausgeklammert.
Der Bezirksrat führt die „Bürger Anhörung" als Modellversuch durch, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2016. Über eine Weiterführung entscheidet dann der neugewählte Bezirksrat.

Für die Anhörung gelten folgende Grundsätze:
1. Eine Anhörung soll nur zu inhaltlichen Tagesordnungspunkten stattfinden.
2. Eine Anhörung unterbleibt, sofern der Beratungsgegenstand primär den organisatorischen
Ablauf der Sitzung betrifft.
3. Zu Beginn der Bezirksratssitzung wird mit der Tagesordnung beschlossen, zu welchen
Tagesordnungspunkten eine Anhörung der Bürgerinnen und Bürgern erfolgen soll. Die
Anhörung erfolgt nach Meldung eines Einwohners oder einer Einwohnerin und der Erteilung
des Wortes durch die Bezirksbürgermeisterin. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten,
kurz ihren Namen mitzuteilen nebst einem Hinweis zur persönlichen Betroffenheit oder
Sachverständnis.
4. Die Wortmeldungen der Verwaltung oder der Bezirksratsmitglieder sind vorrangig zu
berücksichtigen. Auf zielführendes Diskussionsverhalten ist zu achten.
5. Bürgerinnen und Bürger erhalten zu einem Tagesordnungspunkt ein einmaliges Rederecht
von max. 5 Minuten. Das Rederecht kann bei rassistischen oder beleidigenden Äußerungen
entzogen werden, es gilt die Rats-Geschäftsordnung.
6. Die Redebeiträge der Bürgerinnen und Bürger zu einem TOP erfolgen nachdem zunächst
die Fraktion, Einzelvertreter und die Verwaltung gesprochen haben, so dass sich manche
Anliegen von Bürgerinnen und Bürger möglicherweise bereits geklärt haben.
7. Die Redebeiträge der Bürgerinnen und Bürger werden im Sitzungsprotokoll erfasst und auf
der Homepage der Landeshauptstadt Hannover allen Bürgerinnen und Bürger zur Infor-
mation zur Verfügung gestellt.
8. Der Beschluss über die Durchführung der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde
bleibt hiervon unberührt.
9. Die gewählten Bezirksratsmitglieder werden gebeten, für mehr Bürgerkontakt ihre Tel.-Nr.
und E-Mail-Adr. für die Internetseite der LH Hannover mitzuteilen.

Begründung

Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Ihre Beteiligung in der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde während der Bezirksratssitzung ist oft nicht ausreichend, da sie sich auf kurze Fragen beschränken müssen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen verbessert.