Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Pflanzung von Nutzpflanzen
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 20.03.2019
TOP 8.5.1.
Beschluss
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wird gebeten, bei zukünftigen Erst- bzw. Ersatzpflanzungen die Verwendung von Obst- oder Nusspflanzen zu prüfen und ggf. durchzuführen.
Entscheidung
Dem Antrag wird nur bedingt gefolgt.
Begründung:
Bei der Auswahl von Bäumen als Ersatz für Fällungen wird im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet auf die Förderung der heimischen Flora und Fauna geachtet. Es werden in der Regel gebietsheimische (autochthone) Bäume und Sträucher gewählt.
Gleichzeitig dürfen aber auch weitere Aspekte, wie speziell die Sicherheit des Verkehrs, nicht außer Acht gelassen werden. So ist Fruchtfall von weichen, saftigen Früchten an Straßen und Wegen aufgrund einer möglichen Rutschgefahr zu vermeiden. Auch der Fruchtfall von Nussbäumen kann zu Gefährdungen führen. Hinzu kommen Entsorgungsprobleme mit schwer verrottbarem Nussbaumlaub.
Wo es möglich ist, wird schon jetzt im Rahmen von Projekten versucht, Obstbaumpflanzungen durchzuführen. Das lässt sich aber eher auf Freiflächen in größeren Grünanlagen verwirklichen. Als Ersatz für Fällungen an Verkehrsflächen finden sie aus den o.g. Gründen keine Verwendung.