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Zuwendung an die Bürgergemeinschaft Wülferode betreffend das Backhaus
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Bürgergemeinschaft Wülferode erhält auf ihren Antrag vom 24. Februar 2014 hin eine Zuwendung für Beschaffungen
in Höhe von bis zu 1.800,00 Euro abzüglich eines 30 %-igen Eigenanteils
für eine Teigrührmaschine, sechs Bleche, Küchenschränke mit Abstellfläche als Abstellmöglichkeit, zehn Gärkörbe als Ausstattung sowie für eine Schornsteinverlängerung und die Installation eines zusätzlichen Lichts als Maßnahmen zur Bauverbesserung im Backhaus. Die Beschaffungen sind für die jeweiligen Beschaffungsgegenstände nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt für jeden nach obiger Liste beschafften Gegenstand in der tatsächlichen, nachgewiesenen Höhe abzüglich des 30%-igen Eigenanteils.
Es gelten ergänzend die Grundsätze für die Zuwendungsgewährung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode – gültig ab Juli 2013, soweit mit diesem Beschluss nicht abweichende Regelungen getroffen werden.
Begründung
Die Bürgergemeinschaft Wülferode pflegt ein umfangreiches kulturelles Angebot im Stadtteil. Das Backhaus ist dabei ein Leuchtturmprojekt, das mit großem Engagement und erheblichem Arbeitseinsatz zu Wege gebracht wurde. Dieses Projekt zielgerichtet zu unterstützen, ist Anliegen des Bezirksrats.