Anfrage Nr. 15-0656/2019:
„Modell Schwarzer Bär“ für sanierungsbedürftige Häuser in der Querstraße

Inhalt der Drucksache:

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„Modell Schwarzer Bär“ für sanierungsbedürftige Häuser in der Querstraße

Einem Bericht in der HAZ vom 27.02.2019 ist zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung der LHH notwendige Arbeiten für die Sanierung eines stark sanierungsbedürftigen Hauses in Linden (Schwarzer Bär) eigenständig in Auftrag gibt, um sich die entstehenden Kosten später vom Eigentümer wieder erstatten zu lassen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat dieses Vorgehen ausdrücklich gestattet.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Ist ein solches Vorgehen der Stadt an weitere Bedingungen geknüpft und wenn ja, an welche?
2. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, auch im Fall der seit vielen Jahren sanierungsbedürftgen Häuser in der Querstraße Nr. 27 und 29, in denen die meisten Wohnungen aufgrund verschleppter Sanierung des Eigentümers unbewohnbar sind, in Vorleitung zu treten und das „Modell Schwarzer Bär“ anzuwenden?
3. Welche weiteren Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um im Bezirk Döhren-Wülfel ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen?