Anfrage Nr. 15-0655/2016:
Modellflugkörper im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg

Inhalt der Drucksache:

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Modellflugkörper im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg

Seit geraumer Zeit kommt es im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg, zum Beispiel im Bereich an die Wohnbebauung der Straße Hellenkamp, immer wieder zu Flugaktivi­tä­ten insbesondere von Drohnen. Diese Flugaktivitäten stellen in vielerlei Hinsicht ei­ne Gefahr dar. Gemäß der Verordnung zum Schutz des Gebietes Kronsberg (LSG H-S 03 - Kronsberg vom 19.10.2001) ist das Betreiben von Modellflugkörpern ver­bo­ten.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Ist der Verwaltung die beschriebene Problematik bekannt?
2.) Kann durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eine verstärkte Kontrolle
der Einhaltung der oben genannten Verordnung erfolgen?