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Modellflugkörper im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg
Seit geraumer Zeit kommt es im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg, zum Beispiel im Bereich an die Wohnbebauung der Straße Hellenkamp, immer wieder zu Flugaktivitäten insbesondere von Drohnen. Diese Flugaktivitäten stellen in vielerlei Hinsicht eine Gefahr dar. Gemäß der Verordnung zum Schutz des Gebietes Kronsberg (LSG H-S 03 - Kronsberg vom 19.10.2001) ist das Betreiben von Modellflugkörpern verboten.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Ist der Verwaltung die beschriebene Problematik bekannt?
2.) Kann durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eine verstärkte Kontrolle
der Einhaltung der oben genannten Verordnung erfolgen?