Antrag Nr. 15-0655/2005:
Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Ladenzeile "Hinter dem Dorfe"

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Ladenzeile "Hinter dem Dorfe"

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Eigentümer der Ladenzeile “Hinter dem Dorfe” auf seine Verkehrssicherungspflicht in Bezugnahme auf die Reinigung, sowie den Winterdienst hinzuweisen.

Begründung

In dem o.g. Bereich wird verstärkt über nicht gereinigte bzw. während der Winterperiode nicht gestreute und vom Schnee befreite Gehwege geklagt. Da der Eigentümer der Verkehrssicherungspflicht unterliegt, scheint es notwendig darauf hinzuweisen.