Drucksache Nr. 15-0654/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grabeland Laatzener Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
13.04.2016 - TOP 3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-0654/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grabeland Laatzener Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
13.04.2016 - TOP 3.1.1.

Über die Nutzung des Grabelandes an der Laatzener Straße in Bemerode gibt es immer wieder Beschwerden. Es werden dort feste Lauben oder ein Swimmingpool errichtet oder die Umzäunung ist nicht den Vorgaben entsprechend.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen möchte die Verwaltung hier ergreifen um Abhilfe zu schaffen und wieder ein einheitliches Bild herzustellen ?
2. Wurde schon einmal über eine komplett neue Überplanung dieses Gebietes
als Verlängerung der Emslandstraße nachgedacht und wenn ja, in welche Richtung gehen diese Überlegungen? Wenn nein, was steht dem im Wege?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es besteht ein Pachtvertrag über die Nutzung des Grabelandes. Vereinbart wurde unter anderem, dass eine Aufenthaltslaube und ein Geräteschuppen, die jeweils nicht fest mit dem Boden verankert sein dürfen, aufgestellt werden können.
Eine solche Vereinbarung wird häufig bei der Verpachtung von Grabeländern getroffen.
Eine ursprünglich blickdicht errichtete Umzäunung aus Fahrtrichtung Laatzen wurde bereits entfernt und durch einen durchsichtigen Drahtzaun ersetzt. Dieser entspricht gängigen Zäunen.
Die Aufstellung eines Swimming-Pools wurde genehmigt, sofern dieser ebenfalls nicht fest mit dem Boden verbunden wird. Dies ist nach letzter Besichtigung der Fall.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die betreffende, derzeit als Grabeland genutzte Fläche ist im Bebauungsplan 923 27.09.1982 als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Diese Festsetzung beinhaltet auch die Fahrbahn der Laatzener Straße mit westlich anschließender Seitenfläche. Die Gesamtbreite von 33,50m entsprang einem Vorläuferbebauungsplan, sie wurde aber bereits zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bebauungsplanes als reine Verkehrsfläche nicht benötigt. Aus diesem Grund wurde mit ausdrücklich temporärem Charakter eine Grabelandregelung für die in der Enthorststraße gelegenen Grundstücke angeboten.
Grundsätzlich ist vorstellbar, den derzeitigen Grabelandstreifen in der derzeitigen Nutzung beizubehalten oder ihn in die Straßennutzung einzubeziehen und z.B. für die auf der Ostseite der Laatzener Straße nicht vorhandenen Seitenanlagen (Fuß-/ Radweg) sowie Straßenbegleitgrün zu nutzen.
Die Geeignetheit für eine wohnbauliche Nutzung müsste untersucht werden und bedarf bei positvem Ergebnis zu seiner Realisierung einer Änderung des Planungsrechts.