Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-0648/2018 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 16.04.2018: Stadtbezirksrat Mitte: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-0648/2018 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Mitte An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Durch die östlich vom Plangebiet angrenzende Platzsituation, an der die Schiller- und Kanalstraße, die Schmiede- und die Limburgstraße sowie die Georgstraße enden bzw. diesen Platz tangieren, kommt der angrenzenden Bebauung eine besondere stadträumliche Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Aufwertung des Areals und im Hinblick auf das bereits bestehende große Wettbüro im Plangebiet (Steintorstraße 4) sollen hier weitere Vergnügungsstätten mit negativen Auswirkungen auf die Nutzungsvielfalt wie Spielhallen, Spielcasinos, Wettbüros und Bordelle ausgeschlossen werden. Alle weiteren Regelungsinhalte des bestehenden Bebauungsplanes bleiben unberührt.
Der Verwaltungsausschuss hat am 14. September 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Durch den Ausschluss bestimmter Arten ansonsten zulässiger Nutzungen sowie die Umstellung hinsichtlich der Nutzungsart auf die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 kann daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.