Drucksache Nr. 15-0648/2018:
Bebauungsplan Nr. 22, 2. Änd. Vereinfachtes Verfahren - Schmiedestraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0648/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 22, 2. Änd. Vereinfachtes Verfahren - Schmiedestraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 22, 2. Änderung - Schmiedestraße Nord - Ausschluss von Spielhallen, Spielcasinos, Wettbüros und Bordellen entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechtsspezifische Besonderheiten sind mit dem Bebauungsplan nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet dieser Änderung liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 mit der 1. Änderung, die hier Kerngebiet (MK) festsetzen. Konkreter Anlass der vorliegenden Planaufstellung ist eine Bauvoranfrage für das Grundstück Schmiedestraße 39, um dort ein Wettbüro zu eröffnen, das im festgesetzten Kerngebiet regelzulässig ist. Um eine Ausweitung des angrenzenden Vergnügungsviertels zu verhindern, wurde die Bauvoranfrage auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 14.9.2017 mit dem Ziel, zusätzlich zu Spielhallen auch Wettbüros in den Erdgeschosszonen und Bordelle komplett auszuschließen, zurückgestellt.

Durch die östlich vom Plangebiet angrenzende Platzsituation, an der die Schiller- und Kanalstraße, die Schmiede- und die Limburgstraße sowie die Georgstraße enden bzw. diesen Platz tangieren, kommt der angrenzenden Bebauung eine besondere stadträumliche Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Aufwertung des Areals und im Hinblick auf das bereits bestehende große Wettbüro im Plangebiet (Steintorstraße 4) sollen hier weitere Vergnügungsstätten mit negativen Auswirkungen auf die Nutzungsvielfalt wie Spielhallen, Spielcasinos, Wettbüros und Bordelle ausgeschlossen werden. Alle weiteren Regelungsinhalte des bestehenden Bebauungsplanes bleiben unberührt.

Der Verwaltungsausschuss hat am 14. September 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Durch den Ausschluss bestimmter Arten ansonsten zulässiger Nutzungen sowie die Umstellung hinsichtlich der Nutzungsart auf die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 kann daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

61.11 
Hannover / 26.02.2018