Drucksache Nr. 15-0645/2021 F2:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundwassermonitoring der LHH
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 31.03.2021
TOP 9.1.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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15-0645/2021 F2
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundwassermonitoring der LHH
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 31.03.2021
TOP 9.1.2.


Bezug auf Antwort zur Drucksache 15-2036/2020.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie wird das Grundwassermonitoring durchgeführt und was wird unternommen, wenn Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden?
2) Wie oft findet ein Grundwassermonitoring statt? 3) Wo sind die Messstellen im Stadtbezirk 12 und wird jede Messung an derselben Stelle durchgeführt?

Antwort der Verwaltung:

Aufgrund der Fragestellung geht die Verwaltung davon aus, dass hier das qualitative Grundwassermonitoring gemeint ist. In Ergänzung zu der Drucksache 15-2036/2020 lässt sich folgendes ausführen.

Zu 1. Die für das Monitoring seit 2003 verwendeten Grundwassermessstellen (GWM) werden von der Stadtentwässerung gemäß den entsprechenden fachlichen Vorgaben beprobt. Dabei werden die vorgegebenen physikalischen Parameter wie Temperatur und Leitfähigkeit erfasst. Die chemischen Untersuchungen erfolgen, soweit möglich, im Labor der Stadtentwässerung, für die Spezialanalytik werden entsprechend qualifizierte externe Labore beauftragt. Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse erfolgt durch ein beauftragtes externes Fachbüro. In Abhängigkeit von den Ergebnissen, den festgestellten Entwicklungen und aktueller Erkenntnisse über die Wirkung bestimmter Stoffgruppen wird darauf aufbauend jeweils der Untersuchungsumfang für die folgende Untersuchungskampagne festgelegt.
Sämtliche Untersuchungsergebnisse werden der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) der Region Hannover zur Verfügung gestellt. Sofern sich aus dem Monitoring Hinweise auf eine Verunreinigung ergeben, erfolgt die detaillierte Bearbeitung bei der UBB. Es werden Untersuchungen zur Gefahrenerforschung und zur Gefährdungsabschätzung durchgeführt und, falls erforderlich, dafür gesorgt, dass geeignete Maßnahmen zur Sicherung oder Sanierung einer Verunreinigung durchgeführt werden.

Zu 2. Das von der LHH betriebene Grundwassermonitoring dient der überblicksweisen Erfassung und Beobachtung der Hintergrundbelastung des Grundwassers. Aufgrund der Trägheit des Systems Grundwasser sind für diese Fragestellung Untersuchungen in größeren Zeitabständen ausreichend. Dementsprechend erfolgten die Untersuchungen in den ersten Jahren einmal jährlich, seit 2009 werden sie alle zwei Jahre durchgeführt. Eine Ausnahme stellen die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Berichterstattung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie genutzten GWM dar, die mindestens ein- bis zweimal jährlich auf einen kleineren Parameterumfang untersucht werden. Die Ergebnisse werden zwischen NLWKN und LHH ausgetauscht.

Zu 3. Die für das Grundwassermonitoring genutzten GWM sind in der beigefügten Anlage dargestellt. Grundsätzlich erfolgen die Untersuchungen immer an denselben GWM, denn nur so können die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sichergestellt und Trends sowie Veränderungen erkannt werden. In Einzelfällen mussten beschädigte GWM ersetzt werden.