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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Sitzverlust vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt hat mit Schreiben vom 22.03.2010 mitgeteilt, dass sie ihr Bezirksratsmandat zum 30.04.2010 niederlegt. Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadt- bezirksrat Döhren-Wülfel gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.08
Hannover / Mar 30, 2010