Drucksache Nr. 15-0645/2010:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
 
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15-0645/2010
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt

Antrag,

gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Sitzverlust vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Entfällt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt hat mit Schreiben vom 22.03.2010 mitgeteilt, dass sie ihr Bezirksratsmandat zum 30.04.2010 niederlegt. Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadt- bezirksrat Döhren-Wülfel gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.08 
Hannover / Mar 30, 2010