Anfrage Nr. 15-0644/2017:
Fassadenplanung Ihme-Zentrum

Inhalt der Drucksache:

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Fassadenplanung Ihme-Zentrum

Mit Informationsdrucksache 0286/2017 wurde das „Gesamtstädtische Arbeitsprogramm ‚Mein Hannover 2030‘“versandt. In der Anlage 1 „Arbeitsprogramm 2017“ findet sich auf Seite 31 f. die „Perspektive Ihme-Zentrum.

Darunter wird im Bereich Zeitplanung u.a. gesagt:

· Vorlage einer Fassadenplanung: Februar 2017

Gemäß Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover (IZH) können Arbeiten bis Phase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durchgeführt werden. Der Begriff „Planung“ taucht dabei erklärend erstmalig in Phase 2 „Vorplanung“ auf. Diese wird in der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia wie folgt definiert:

„Die Vorplanung […] ist Teil der Vorbereitung einer Entwurfsplanung. Sie folgt auf die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und behandelt eine Grundlagenanalyse, die Abstimmung der Aufgabenstellung und die Erarbeitung eines Planungskonzeptes. […]

Das Planungskonzept wird grob mit Hilfe von Strichskizzen und Erläuterungen dargestellt. Eine weitere Verfeinerung und Konkretisierung erfolgt dann in der Leistungsphase der Entwurfsplanung. In der Phase der Vorplanung werden die Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit geprüft.

Neben der eigentlichen Vorplanung ist auch eine Kostenschätzung anzufertigen, die Rechenschaft über die zu erwartenden Kosten ablegt. […]" *

Diese Definition geht im Bereich der Fassadenarbeiten, insbesondere bezüglich der Kostenschätzung, erheblich über die in den Sitzungen des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters am 8. Dezember 2016 dargestellte IZH-Zukunft hinaus.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wie definiert die Verwaltung den Begriff „Planung“, worauf beruht diese Definition und wo wurde diese Definition innerhalb der letzten fünf Jahre bereits verwandt bzw. welche Definitionen kamen innerhalb dieses Zeitraums zur Geltung und auf welche rechtliche Grundlage bezogen sich diese?

2. Hat der Großeigentümer im Ihme-Zentrum eine solche Planung bis zum 28. Februar 2017 vorgelegt und genügt diese Planung den Ansprüchen der Verwaltung bzw. welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus einer nicht vorgenommenen oder nicht ausreichenden Planung nach Definition unter Frage 1?

3. Sieht die Verwaltung eine Fassade, wie in den Sitzungen am 8. Dezember 2016 dargestellt, als ausreichend an, um die Anforderungen nach HOAI Phase 2 zu erfüllen?



* Abruf am 7. März 2017 unter https://de.wikipedia.org/wiki/Vorplanung