Drucksache Nr. 15-0643/2018:
Zuwendung an die Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V. im Jahr 2018

Inhalt der Drucksache:

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15-0643/2018
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Zuwendung an die Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V. im Jahr 2018

Antrag,

der Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V. zur Aufrechterhaltung des kulturellen Angebotes eine Zuwendung in Höhe von 29.500,-€ aus dem Teilergebnishaushalt 2018 – 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 27304
Bildungsnetzwerke
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 29.500,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -29.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -29.500,00 €

Begründung des Antrages

Die Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V. mit dem Standort am Vinnhorster Rathausplatz 1, 30419 Hannover wurde im Jahr 2009 gegründet und seit dem Jahr 2011 durch die Landeshauptstadt Hannover unterstützt.

Der Verein hat verschiedenste kulturelle Angebote, Projekte, Kurse und Aktivitäten etabliert. Darüber hinaus ist der mittlerweile barrierefrei zugängliche Standort Ausgangspunkt und Heimat der kulturellen Arbeit im Stadtteil.

Aktuell beschäftigt der Verein eine hauptamtliche Mitarbeiterin und verschiedene Honorarkräfte. Der Vorstand besteht aus 5 Personen, die ehrenamtlich tätig sind. Der Verein fördert durch seine Arbeit auch das bürgerschaftliche Engagement im Stadtteil.

Die Verwaltung befürwortet die Unterstützung der Vinnhorster Kulturgemeinschaft im Jahr 2018 in Form einer institutionellen Zuwendung an den Verein fortzusetzen. Der Verein hat eine Zuwendung in Höhe von 35.000,- € beantragt, um zusätzlich eine Unterstützung bei Veranstaltungen auf 450,- € Basis einzustellen. Diesem Antrag kann aufgrund der Begrenzung der Haushaltsmittel nicht entsprochen werden. Die zur Bewilligung vorgeschlagene Zuwendung ist jedoch ausreichend, um das Angebot im bisherigen Umfang fortzusetzen. Die Gesamtausgaben des Vereins werden sich auf ca. 43.400,- € belaufen. Neben der Zuwendung stellt die Landeshauptstadt Hannover jährlich Räumlichkeiten im Wert von ca. 17.100,-€ unentgeltlich zur Verfügung.

Ein erhebliches Interesse der Landeshauptstadt Hannover an der Erfüllung des vom Zuwendungsempfänger beabsichtigten Zwecks, wird dadurch deutlich, dass es gelungen ist, vielfältige Angebote und Veranstaltungsformate zu initiieren, welche von einer Vielzahl Menschen genutzt und besucht werden. Die Landeshauptstadt Hannover ist im Stadtbezirk Nord nicht –wie in anderen Stadtbezirken- mit einer eigenen Einrichtung vor Ort aktiv. Durch die Gewährung einer Zuwendung ist die erfolgreiche Arbeit des Vereins und die Möglichkeit der kulturellen Teilhabe der EinwohnerInnen im Stadtbezirk Nord auch in Zukunft sichergestellt.

41.0 
Hannover / 09.03.2018