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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 52 Absatz 2 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Jannik Schnare die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 2 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Stadtbezirk hat Herr Schnare schriftlich sein Mandat im Stadtbezirksrat Nord niedergelegt.
Gem. § 52 Abs.1 Ziffer 2 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Nord.
Der Sitzverlust ist vom Stadtbezirksrat Nord festzustellen.
18.62.13 BRB
Hannover / 16.03.2021