Antrag Nr. 15-0640/2009:
Zusatzantrag zur Drucks-Nr. 0140/2009 N1, Städtebaulicher Vertrag, B-Plan 1708, Forschungszentrum Bemeroder Straße

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag zur Drucks-Nr. 0140/2009 N1, Städtebaulicher Vertrag, B-Plan 1708, Forschungszentrum Bemeroder Straße

Antrag

Der Städtebauliche Vertrag muss auch auf folgende Punkte mit den benannten Maßgaben eingehen:

1. Sämtliche schädlichen Umwelteinwirkungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind entsprechend dem jeweils gültigen oder festgesetzten Regelwerk zu vermeiden. Den Nachweis führt der Emittent.
2. Das Freiflächenkonzept muss verbindlich die Freihaltung der Fläche von Bebauung ausweisen, die in Anström- und Fließrichtung des oberflächennahen Grundwassersleiters, in dem die 200-jährige Stieleiche ihren Standort hat, liegt bzw. die bei Bebauung eine Verschattung des Baumes bewirken könnte.

Begründung

1. Da bei den Emissionen bzw. Immissionen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Prognosen abgegeben werden können, soll mit dieser Regelung Transparenz und Verantwortung nach dem Verursacherprinzip hergestellt werden.
2. Der örtlich anzutreffende Grundwasserleiter kann ein Geringleiter sein, dabei ist die natürliche Wasserversorgung für einen denkmalwürdigen Baum auf Dauer uneingeschränkt sicher zu stellen. Eine Verschattung des Baumes verändert dessen Lebensgrundlagen erheblich.