Drucksache Nr. 15-0640/2006:
Bebauungsplan Nr. 696, 2. Änderung - südöstliche Schulenburger Landstraße/ehemalig Sorst;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0640/2006
3
 

Bebauungsplan Nr. 696, 2. Änderung - südöstliche Schulenburger Landstraße/ehemalig Sorst;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 696, 2. Änderung
- Ausweisung eines Sondergebietes für flächenextensiven Einzelhandel,
eines Allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes

entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen;

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Bebauungsplanes schafft die Voraussetzung für eine Reaktivierung der ehemaligen Produktionsstätte Sorst. Nach Abschluß der erforderlichen Bodensanierung kann die Fläche wieder genutzt und für die Bevölkerung und den Stadtteil erschlossen werden. Das Problem der fehlenden sozialen Kontrolle durch den jahrelangen Leerstand kann hierdurch behoben werden.

Die geplante Wohnbebauung erweitert das bisher sehr knappe Angebot im Stadtteil für Einfamilienhäuser. Durch die Nähe zu Grundschule, Kindertagesstätte, Jugendzentrum, Hort und Grünanlagen bietet die Wohnlage eine hohe Attraktivität für junge Familien. Mit dem geplanten Hainhölzer Markt , der auch fußläufig problemlos erreichbar sein wird, würde die Nahversorgungssituation nachhaltig verbessert.

Mit der Stadtbahn auf der Schulenburger Landstraße besitzt der Standort eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 696 vom 14.11.1979, der an der Schulenburger Landstraße Mischgebiet, im Süden nahe der Wohnblöcke an der Chamissostraße Gewerbegebiet mit Ausschluss von wesentlich störenden Gewerbebetrieben und ansonsten Gewerbegebiet ohne Einschränkungen festsetzt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 30.06.1987 schließt Einzelhandelsnutzungen auf den Grundstücken generell aus.

Im März 1999 hat die Firma Mevako - früher Sorst - die Produktion (Blechverarbeitung) auf dem Grundstück eingestellt. Seitdem stehen die Produktionsgebäude leer, mit Ausnahme des denkmalgeschützten sogenannten "Marinebaus" an der Voltmerstraße. Das Gebäude wird von einer Ateliergemeinschaft genutzt.

Der Standort ist hervorragend durch den ÖPNV erschlossen und über die Schulenburger Landstraße auch gut an das Hauptverkehrsstraßennetz angebunden.

Städteplanerische Zielsetzung ist, für die Gewerbebrache Nutzungen zu entwickeln, die sowohl den Schutzansprüchen der angrenzenden Wohnnutzung entsprechen, als auch den ebenfalls an das Gebiet angrenzenden Gewerbebetrieben keine Einschränkungen auferlegen.

Die vorhandene Wohnbebauung an der Chamissostraße und an der Schulenburger Landstraße soll durch den Bau von Einfamilienhäuser (Reihenhäuser) auf dem Südbereich des ehemaligen Produktionsgeländes abgerundet werden. Hier soll Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Das nördlich anschließende Mischgebiet (MI) soll den Übergang zum anschließenden Fachmarkt-/Gewerbestandort bilden.
Mit der Festsetzung eines Sondergebietes (SO) soll über eine gewerbliche Nutzung hinausgehend auch eine Ansiedlung von großflächigen flächenextensiven Einzelhandel entsprechend des städtischen Einzelhandelskonzeptes ermöglicht werden.
Zum Schutz bereits bestehender und geplanter zentraler Strukturen und Nahversorgungsstandorte - wie zum Beispiel der Hainhölzer Markt - sollen auf dem Gebiet der Bebauungsplanänderung zentrenrelevante Sortimente, insbesondere Lebensmittel, ausgeschlossen werden.

Zur Umsetzung der Planungen ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 696 erneut zu ändern.
61.11 
Hannover / 03.03.2006