Antrag Nr. 15-0637/2015:
Schulbezirksgrenzen im Stadtbezirk - sofortige Anwendung

Inhalt der Drucksache:

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Schulbezirksgrenzen im Stadtbezirk - sofortige Anwendung

Antrag

Die im Stadtbezirk bereits beschlossenen Schulbezirksgrenzen für die drei Grundschulen nebst der zugehörigen Regularien sind sofort anzuwenden. Die Nichtanwendung würde unzumutbare Härten bedeuten.

Begründung

Die Härten bestehen u. a. darin, dass ein Kinderhortplatz jetzt beantragt werden muss und nicht erst im Juni d. J., nachdem der Beschluss über die entsprechende Satzung getroffen worden ist. Hier haben Eltern entsprechende Anträge gestellt, die aber nach den faktisch überholten Festsetzungen der alten Satzung beschieden werden sollen. Dieses ist nicht akzeptabel. Überdies ist die Kita Alte Bemeroder Straße der Grundschule Am Sandberge verbunden.