Anfrage Nr. 15-0636/2008:
Aufgaben des Stadtbezirksrates

Inhalt der Drucksache:

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Aufgaben des Stadtbezirksrates

Nach § 55 c (1) 2. legt der Stadtbezirksrat die Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und
Ausbau sowie zur Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen fest, deren
Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht, einschließlich der
Beleuchtungsanlagen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Hemmnisse gibt es, den Stadtbezirksrat an den Festlegungen zu
beteiligen?

2. Warum wurden in den Jahren 2007 und 2008 dem Stadtbezirksrat Linden-
Limmer keine Entscheidungshilfen oder Beschlussdrucksachen vorgelegt?

3. Wie will die Verwaltung in Zukunft den Stadtbezirksrat an den Entscheidungen
beteiligen?