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Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0491/2018 - Vorhabenbezogender Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße - Aufwandsspaltung -
Antrag
Der Bezirksrat beschließt, den Antrag wie folgt zu ändern:
In der Anlage 2 unter Punkt 3.1.1.
"Geförderte Wohnungen
(.....) Für 50% der Wohneinheiten muss die Vorhabenträgerin....."
Zudem wird ergänzt hinter Antragstext:
3. In Anbetracht der Mietentwicklung in Hannover Linden-Limmer sollen 50 % der Wohnungen öffentlich gefördert werden.
4. Es sollen geeignete Lärmschutzmaßnahmen für ein Wohngebiet und nicht für ein Mischgebiet getroffen werden.
Begründung
Erfolgt mündlich