Antrag Nr. 15-0631/2021:
Angemessene Parkregelung in der Dammannstraße

Inhalt der Drucksache:

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Angemessene Parkregelung in der Dammannstraße

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten auf voller Länge der nordwestlichen Seite der Dammannstraße durch Anbringung des Verkehrszeichens § 315-55 StVO das Parken für Kfz mit der rechten Fahrzeughälfte auf dem Gehweg zu ermöglichen.

Begründung


Vor ca. 14 Tagen, an einem Wochenende, sind alle Fahrzeuge aufgeschrieben worden, die auf der rechten Straßenseite mit der rechten Fahrzeughälfte auf dem Gehweg standen. Nach geltender Rechtslage darf man mutmaßlich tatsächlich nicht auf dem Gehweg stehen. Aber dies wurde in den letzten Jahrzehnten nie sanktioniert und es werden auch keine Fußgänger auf dem Gehweg behindert.

Wenn die Anlieger, sensibilisiert durch die kürzlich verteilten Strafmandate, nunmehr tatsächlich alle ihre Kfz mit allen vier Rädern auf der Fahrbahn abstellen würden, dann könnten insbesondere Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Müllabfuhr die verhältnismäßig schmale Dammannstraße (1936 angelegt) gar nicht, oder nur mit großen Schwierigkeiten, passieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kfz im Laufe der Jahre auch breiter geworden sind. Zudem wäre auch der Gegenverkehr und die Einfahrt in die Grundstücke auf Gegenseite massiv behindert. Hieraus ergibt sich die Dringlichkeit des Antrags.

Durch Anbringung des beantragten Zeichens kann die gängige Parkpraxis (mit einer Hälfte auf dem Gehweg) schnell und unbürokratisch in einen zweifelsfrei rechtskonformen Zustand gebracht werden.

In der parallel verlaufenden, ebenso schmalen, Bölschestraße steht seit langer Zeit schon das hier beantragte Verkehrszeichen § 315-55 (Parken für Kfz mit der rechten Fahrzeughälfte auf dem Gehweg) und es gibt keine Probleme.

Die Anlieger der Dammannstraße sollten daher bei der Parkregelung mit den Anliegern der Bölschestraße gleichgestellt werden.r