Anfrage Nr. 15-0623/2019:
("Zaun")

Inhalt der Drucksache:

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("Zaun")


Dieses Grundstück, das ehemals der Bäckerinnung gehörte und von einem Kleingartenverein genutzt wurde, ist vor einiger Zeit von einem Investor erworben, geräumt und in diesem Zuge auch notdürftig eingezäunt worden.
Dieser Zaun ist mittlerweile defekt und nur sporadisch durch einen Bauzaun aus Draht ersetzt worden. Nun ist anscheinend auch dieser Bauzaun defekt, bei jedem etwas stärkeren Wind fällt dieser auf die Straße und muss dort wieder auf das Grundstück zurückbefördert werden.
Desweitern gibt es viele Beschwerden über das wilde Plakatieren an diesem Zaun.
Bereits 2015 hatte die Verwaltung auf Anfrage der CDU-Fraktion zugesichert, den Eigentümer anzuschreiben um die Wildplakatierung zu entfernen, da hier anscheinend bauordnungsrechtlich ein widerrechtlicher Tatbestand erfüllt wird.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist dieser Umstand des defekten Zaunes bekannt und was will die Verwaltung unternehmen um hier für alle Verkehrsteilnehmer die Verkehrssicherungspflicht sicher zu stellen?
2. Was unternimmt die Verwaltung um die Wildplakatierung zu entfernen und eine erneute Wildplakatierung zu vermeiden?