Antrag Nr. 15-0621/2022:
Antrag zur Verpflichtung Anfragen während der Bezirksratssitzungen vorzulesen

Inhalt der Drucksache:

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Antrag zur Verpflichtung Anfragen während der Bezirksratssitzungen vorzulesen

Antrag,

die Anfragen bei den Bezirksratssitzungen mit ihrer Begründung vollständig vorzulesen.

Begründung


Seit geraumer Zeit wird in unserem Bezirksrat darauf verzichtet, Anfragen mit ihrer Begründung vollständig vorzulesen. Diese werden dann zwar den Bezirksratsmitgliedern nach der Sitzung ausgehändigt, jedoch werden den Gästen und der Presse im Ratssaal die gleichen Informationen vorerst vorenthalten.

Laut der Geschäftsordnung des Rates §14 Satz 4 stehen für die Beantwortung von Anfragen 60 Minuten pro Sitzung zur Verfügung. Diese soll auch vollumfänglich genutzt werden, um damit den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich über die Inhalte der Anfragen ihrer gewählten Vertreter zu informieren.

Durch das Verschweigen dieser Inhalte werden die Bürgerinnen und Bürger um ihr Recht auf Informationen aus dem Stadtbezirk gebracht. Wir empfehlen dringend von diesem Fehlverhalten abzukehren und es dem interessierten Beobachter der Bezirksratssitzungen wieder zu ermöglichen den Anfragen, die während einer Sitzung gestellt werden, wieder vollumfänglich zu folgen.

Die Beantwortung der Anfragen sollte vor der Einwohnerfragestunde geschehen, um zu gewährleisten das die Bürger themenspezifische. Nachfragen stellen können.