Anfrage Nr. 15-0619/2015:
Kurzzeitparkplätze

Inhalt der Drucksache:

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Kurzzeitparkplätze

Im Gebäude Alte Stöckener Straße 33 gab es zurückliegend einen Supermarkt / Discounter.
In Höhe des Geschäftseingangs wurden insgesamt fünf (Senkrecht-) Parkplätze markiert und mit Verkehrszeichen versehen: 1x Parken für Behinderte und 4 x nur Parken mit Parkscheibe für 2 Stunden von 8 bis 18 Uhr. Das mag zu Zeiten des Bestehens des Supermarktes auch ganz nützlich gewesen sein. Nun aber existiert dieser Markt nicht mehr. Ob ein Nachfolgegeschäft dort ansässig werden könnte ist nicht erkennbar.
Alle weiteren Parkflächen an der Straßenseite weisen keine Parkbeschränkungen aus.

Wir fragen daher die Verwaltung
1. Sind die Parkbeschränkungen vor dem Hause Alte Stöckener Straße 33 noch sinnvoll und erforderlich?
2. Beabsichtigt die Verwaltung, die Parkbeschränkungen aufzuheben, ggf wann?
3. Sollten die Parkbeschränkungen erhalten bleiben: nach welchen rechtlichen Grundlagen ist dies möglich und erforderlich?