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Einheitliche Organisation für das Aufstellen und Befüllen von Hundekotbeutelspender
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt in den Stadtbezirken nachzufragen, ob eine Zustimmung signalisiert wird, eine einheitliche Verteilung, Unterhaltung und Pflege dieser speziellen Entsorgungseinrichtungen zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
In der Informationsdrucksache 0187/2020 Anlage 1 Seite 11 Absatz 5 schlägt die Stadtreinigung vor, eine konkrete Planung in Zusammenarbeit mit dem FB 67 und den einschlägigen Interessenvertretern zu erarbeiten, wenn dies gewünscht ist. Da die Verteilung meistens durch Ehrenamtliche erfolgt und die Nachfüllbeutel aus Mitteln des Bezirksrates geleistet werden, ist eine stadtweite einheitliche Lösung anzustreben.