Antrag Nr. 15-0605/2017:
Antrag auf regulierte Abgabe von koffeinhaltigen Produkten insbesondere Getränken.

Inhalt der Drucksache:

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Antrag auf regulierte Abgabe von koffeinhaltigen Produkten insbesondere Getränken.

Antrag


Der Bezirksrat beschließt:

eine Regulierung von koffeinhaltigen Produkten, Getränken an der Ausgabe der städtischen
Einrichtungen insbesondere Schulen und Jugendeinrichtungen, sowie Einrichtungen des Stadtbezirks. Die Abgabe von Kaffee, Tee, Cola o.ä. Erfrischungsgetränken auf Koffeinbasis ist nur für Personen über 18 Jahren zulässig.

Begründung

Koffein ist nachweislich eine die Gesundheit schädigende und zerstörerische Substanz, welche zudem in die Abhängigkeit führt. Zu den vielfältigen körperlichen Schäden gehören u.a. Zerstörung der Darmflora mit einhergehendem Durchfall, Konzentrationsstörungen, Herzrhythmusstörungen, Magengeschwüre, die Förderung von Schlafdefiziten bis hin zu
Schlafstörungen. Darüber hinaus führt der regelmäßige Konsum zu unattraktiven gelben
Ablagerungen auf den Zähnen.

Die von minderjährigen erhältlichen Erfrischungsgetränke enthalten Koffeinmengen, welche
schon nach wenigen Malen zu Abhängigkeit führen. Des Weiteren steht Koffein im Verdacht, eine sog. Einstiegsdroge zu sein und den Weg zu harten Drogen wie "Koks" und "Speed" zu ebnen (Koffeintoleranz).

Eine legale Abgabe in den Bereichen der städtischen Verwaltung besonders an Schulen
(Jugendschutz) soll daher kontrolliert erst nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres
stattfinden - wie am Vorbild der Handhabung anderer Alltagsdrogen wie Nikotin und Alkohol.