Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Linden-Limmer
- Verwaltungsausschuss
Antragsteller(in):
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis) |
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2. Anbringen von Fahrradbügeln und Pollern auf der unter 1. genannten Aufpflasterung.
3. Umwidmung von zwei Längsparkplätzen am nord-östlichen Ende der Minister-Stüve-Straße zu Fahrradstellflächen mit Fahrradbügeln und Herstellen einer Aufweitung des Gehwegs mit Pollern.
4. Verbesserung der Fußgänger/innen-Querungen durch optische und haptische Elemente (Farbe, Schilder, taktile Elemente o.ä.).
Zu 1.:
Die Verringerung des Straßenquerschnittes im südöstlichen Knotenpunktbereich, maximal in der Breite von Verkehrszeichen 299 (Zickzacklinie), würde nur zu einer geringfügigen Verkürzung der Laufwege für Fußgänger über den jeweiligen Fahrbahnbereich führen. Ein Vorziehen der Fahrbahnrandeinfassung im Kurvenbereich erwirkt jedoch keine ausreichende Einengung, die ein verkehrswidriges Parken unterbindet. Zur Verdeutlichung, dass hier nicht zu parken ist, wäre wie bereits vorhanden, im Kurvenbereich zusätzlich das Verkehrszeichen 299 wieder aufzutragen. Mögliche Missachtung, dass im gekennzeichneten Bereich nicht geparkt werden darf, ist nicht auszuschließen.
Die im Antrag getroffene Vorgabe der Einschränkung zum baulichen Umfang der Einengung des Fahrbahnbereiches bewirkt keine ausreichende Gewinnung an Gehwegfläche. Eine zusätzliche Baumscheibe mit ausreichendem Abstand zum Bestandsbaum und Lage außerhalb der Laufwege der Fußgänger lässt sich nicht realisieren.
Die Anpflanzung eines zusätzlichen Baumes ist aufgrund der unter Punkt 1 beschriebenen Raumsituation nicht möglich.
Das Unfallgeschehen betreffend, ist der Knotenpunkt laut Stellungnahme der Polizei unauffällig.
Da sich lediglich der Laufweg bezüglich der Querung Minister-Stüve-Straße verkürzt, ansonsten sich keine Verbesserungen erzielen lassen, wird dem Antrag nicht gefolgt.
Der Antragsteil entfällt aufgrund des Änderungsantrags Drucksache Nr. 15-1319/2017.
Zu 4.:
Die Verwaltung sieht grundsätzlich bei baulichen Umgestaltung von Querungsstellen für Fußgänger/innen neben der Einrichtung barrierefreier Fahrbahnrändern auch den beidseitigen Einbau daran anliegender taktiler Elemente vor.