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Zu 1. Die Betreiber*innen von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen sind nach der Ladesäulenverordnung seit dem 17.03.2017 verpflichtet, die Inbetriebnahme ihrer Geräte an die Bundesnetzagentur (BNA) zu melden. Dies gilt über den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide hinaus in ganz Deutschland. Die Agentur sammelt die Daten und stellt sie in einer „Ladesäulenkarte“ sowie als Liste zur Verfügung.
Weder die vor dem 17.03.2017 in Betrieb genommenen Ladepunkte noch Ladeeinrichtungen, die eingeschränkten Nutzer*innenkreisen – z. B. nur den Kund*innen von Geschäften oder Hotels – zur Verfügung stehen, müssen darin erfasst sein. Allerdings hat die enercity AG ihre eigenen, vor dem 17.03.2017 in Betrieb genommenen, Ladeeinrichtungen nachgemeldet, weil sie, wie alle Ladesäulenbetreiber*innen, ein Eigeninteresse an der öffentlichen Darstellung hat. Die Landeshauptstadt Hannover selbst hat keine Zuständigkeit für eine vollständige und aktuelle Darstellung der Lademöglichkeiten auf ihrem Gebiet.
(Link für das Protokoll:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html)
Zu 2. Die Verantwortlichkeit für die Aktualisierung von Veröffentlichungen liegt bei den jeweiligen Herausgeber*innen der Apps, Internetseiten oder sonstigen Veröffentlichungen. Das Portal
hannover.de bietet keine geobasierte Information zur Ladeinfrastruktur mehr an, weil die ständige Aktualisierung nicht geleistet werden kann.
Die erfahrungsgemäß vollständigste und aktuellste Information bietet das Portal
www.goingelectric.de mit der Karte „Stromtankstellen“, weil dort die Nutzer*innen von Elektrofahrzeugen die Daten aktuell halten. Auch das große Abrechnungs-Verbundsystem
Hubject stellt die in seinem Verbund betriebenen Ladesäulen geobasiert im Internet dar.
(Links für das Protokoll:
https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/,
https://www.hubject.com/intercharge/)
Zu 3. Die Bundesnetzagentur nimmt eine Kennzeichnung der Ladeeinrichtungen vor, die aus der Kennung der Ladesäulenbetreiberin – einem Buchstabencode – und einer Nummer besteht. Für die Auffindbarkeit durch die Nutzer*innnen ist dies aber ohne Bedeutung.
Eine einheitliche grafische Kennzeichnung von Ladeeinrichtungen für Internet- oder sonstige Karten ist nicht geregelt. Beispiele: Ein umfassendes Kartenwerk wie
Google Maps stellt Ladesäulen mit Google-eigenem Sinnbild dar, das eine Ladesäule mit dem „Strom-Blitz“ sowie einem angeschlagenen Kabel mit Stecker zeigt. Als Suchbegriff kann auch auf deutschsprachigen Geräten „Charging Station“ verwendet werden. Ein auf Ladeeinrichtungen spezialisiertes Kartenwerk wie
Goingelectric verwendet das allgemein verwendete Standort-Icon („umgedrehter Tropfen mit Loch“). Dazu gibt es jeweils eine mehr oder weniger detaillierte Pop-up-Beschreibung.