Drucksache Nr. 15-0603/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage E-Mobilität~Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.03.2021
TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0603/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage E-Mobilität~Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.03.2021
TOP 5.2.1.

Die Zahl von Elektrofahrzeugen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide hat sich erheblich vergrößert, wenn auch deren Anteil am Kfz-Gesamtaufkommen am letzten Stichtag (31.12.2020) noch sehr klein ist.
Den Angaben der Verwaltung folgend, scheint der derzeitige Ausbau der Ladeinfrastruktur hier aktuell voll ausreichend.
Um den Anreiz zum Umstieg auf E-Mobilität zu erhöhen, wäre es sinnvoll, die vorhandene Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide genau darzustellen und im Straßenbild sichtbar zu machen.

Leider sind die Karten über die Ladestationen nicht auf neustem Stand. Es sind nicht alle vorhandenen Ladesäulen angegeben. Auch deren Verfügbarkeit wird nicht korrekt dargestellt (zeitliche Beschränkungen).

Unvollständige Karte:
https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/Deutschland/Hannover/
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilit%C3%A4t/Verkehrsplanung-entwicklung/Elektromobilit%C3%A4t
Karte /Tabelle nicht aufgefunden:
https://www.enercity.de/privatkunden/produkte/elektromobilitaet/oeffentliches-laden
Karte /Tabelle unvollständig:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie erfolgt Meldung und Erfassung der halböffentlichen und öffentlichen Lademöglichkeiten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide (Zuständigkeiten)?
2. Wo liegt die Verantwortlichkeit für Aktualisierung von Karten und tabellarischen Übersichten, Apps zum Thema Lademöglichkeiten?
3. Wie ist die Kennzeichnung von Lademöglichkeiten bisher vorgesehen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Die Betreiber*innen von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen sind nach der Ladesäulenverordnung seit dem 17.03.2017 verpflichtet, die Inbetriebnahme ihrer Geräte an die Bundesnetzagentur (BNA) zu melden. Dies gilt über den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide hinaus in ganz Deutschland. Die Agentur sammelt die Daten und stellt sie in einer „Ladesäulenkarte“ sowie als Liste zur Verfügung.
Weder die vor dem 17.03.2017 in Betrieb genommenen Ladepunkte noch Ladeeinrichtungen, die eingeschränkten Nutzer*innenkreisen – z. B. nur den Kund*innen von Geschäften oder Hotels – zur Verfügung stehen, müssen darin erfasst sein. Allerdings hat die enercity AG ihre eigenen, vor dem 17.03.2017 in Betrieb genommenen, Ladeeinrichtungen nachgemeldet, weil sie, wie alle Ladesäulenbetreiber*innen, ein Eigeninteresse an der öffentlichen Darstellung hat. Die Landeshauptstadt Hannover selbst hat keine Zuständigkeit für eine vollständige und aktuelle Darstellung der Lademöglichkeiten auf ihrem Gebiet.
(Link für das Protokoll: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html)

Zu 2. Die Verantwortlichkeit für die Aktualisierung von Veröffentlichungen liegt bei den jeweiligen Herausgeber*innen der Apps, Internetseiten oder sonstigen Veröffentlichungen. Das Portal hannover.de bietet keine geobasierte Information zur Ladeinfrastruktur mehr an, weil die ständige Aktualisierung nicht geleistet werden kann.
Die erfahrungsgemäß vollständigste und aktuellste Information bietet das Portal www.goingelectric.de mit der Karte „Stromtankstellen“, weil dort die Nutzer*innen von Elektrofahrzeugen die Daten aktuell halten. Auch das große Abrechnungs-Verbundsystem Hubject stellt die in seinem Verbund betriebenen Ladesäulen geobasiert im Internet dar.
(Links für das Protokoll: https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/, https://www.hubject.com/intercharge/)

Zu 3. Die Bundesnetzagentur nimmt eine Kennzeichnung der Ladeeinrichtungen vor, die aus der Kennung der Ladesäulenbetreiberin – einem Buchstabencode – und einer Nummer besteht. Für die Auffindbarkeit durch die Nutzer*innnen ist dies aber ohne Bedeutung.
Eine einheitliche grafische Kennzeichnung von Ladeeinrichtungen für Internet- oder sonstige Karten ist nicht geregelt. Beispiele: Ein umfassendes Kartenwerk wie Google Maps stellt Ladesäulen mit Google-eigenem Sinnbild dar, das eine Ladesäule mit dem „Strom-Blitz“ sowie einem angeschlagenen Kabel mit Stecker zeigt. Als Suchbegriff kann auch auf deutschsprachigen Geräten „Charging Station“ verwendet werden. Ein auf Ladeeinrichtungen spezialisiertes Kartenwerk wie Goingelectric verwendet das allgemein verwendete Standort-Icon („umgedrehter Tropfen mit Loch“). Dazu gibt es jeweils eine mehr oder weniger detaillierte Pop-up-Beschreibung.