Antrag Nr. 15-0602/2021:
Änderung der Verkehrslenkung im Bereich Peiner Straße, Hoher Weg, Elsenborner Straße

Inhalt der Drucksache:

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Änderung der Verkehrslenkung im Bereich Peiner Straße, Hoher Weg, Elsenborner Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge in Abänderung der Beschlussvorlage zu TOP 8.2.1 beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, den Verkehrsfluss im Einmündungsbereich Peiner Straße, Hoher Weg und Elsenborner Straße mit einer Lichtzeichenanlage zu regeln.

Begründung

Die bislang praktizierte Verkehrsführung ist für viele Verkehrsteilnehmer verwirrend; insbesondere, weil der optische Eindruck vor Ort für eine Straßenkreuzung spricht. Um Unfallgefahren vorzubeugen, sollte deshalb die Verkehrslenkung wie beantragt geändert werden. Außerdem könnte dadurch eine gesicherte Querungsmöglichkeit wegen des Kinderspielplatzes auf der südlichen Seite der Peiner Straße geschaffen werden.

Der von der CDU und anderen Parteien eingebrachte Vorschlag ist nicht geeignet, die in diesem Bereich derzeit herrschende unübersichtliche und gefahrenträchtige Situation zu beseitigen.

Optisch scheint es so, als würde ein Auto-/Radfahrer, wenn er aus Süden auf den Hohen Weg kommt und in die Elsenborner Straße einbiegt, eben von der (abknickenden) Vorfahrtsstraße in die Elsenborner Straße fahren. Doch dieser Eindruck täuscht. Nach Ansicht der Stadt (die zutreffend sein dürfte) ist es eben keine Kreuzung mit Peiner- / Elsenborner Straße und Hoher Weg. Fahrzeuge aus dem Hohen Weg, die in die Elsenborner Straße einbiegen wollen, fahren tatsächlich erst nach rechts in die Peiner Straße und werden dann zu Linksabbiegern, die natürlich den Gegenverkehr passieren lassen müssen. Tatsächlich sind also Fahrzeuge, die von Osten her die Peiner Straße Richtung Westen befahren, vorfahrtsberechtigt.

Es liegt auf der Hand, dass der Widerspruch zwischen optischem Eindruck und rechtlichen Gegebenheiten eine böse Gefahrenquelle darstellen kann, nämlich dann, wenn sowohl Fahrer aus Süden als auch von Osten davon ausgehen, vorfahrtsberechtigt zu sein. Zu Zeiten, als dort kaum Wohnhäuser standen, nur eine Gärtnerei und Kleingärten, herrschte kaum Verkehr, so dass dies in der Praxis kein Problem darstellte. Jetzt ist der Verkehr dank den weiteren Baugebieten jedoch gewachsen und auch die Buslinie 134 verkehrt dort. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht muss diese Gefahrensituation entschärft werden. Dies funktioniert – wenn die Möglichkeit der Einrichtung eines Kreisverkehrs einmal außer Acht gelassen wird – am optimalsten durch eine Lichtzeichenanlage.