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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 5 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Antje Niewisch-Lennartz (stellv. Bezirksbürgermeisterin) die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz hat mit Schreiben vom 20. Februar 2013 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirk Misburg-Anderten zum 28.02.2013 niederlegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.05
Hannover / Mar 12, 2013