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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Lukanowski
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Vitali Lukanowski die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Diese werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Lukanowski hat mit Schreiben vom 05.02.2018 mitgeteilt, dass er sein Mandat zum 15.02.2018 niederlegt.
Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.11
Hannover / 01.03.2018