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Straßenbaustandards
Beim 2. Bauabschnitts zur Garbsener Landstraße ( in 2008 ) gab es unterschiedliche Ausbaustandards bei Einmündungen in die Garbsener Landstraße:
— Augustinerweg, Westermannweg und Waldstraße eine Aufpflasterung mit Steigung auf 10 cm bei 56 cm Länge
— Große Pranke östlicher Teil eine Aufpflasterung auf 10 cm bei ca. 4000 cm Länge
— Große Pranke westlicher Teil, Am Hinüberschen Garten und Zufahrt vom Parkplatz Friedhof bzw. Klosterschänke (mit „Vorfahrtachten-Schild“) keine Aufpflasterung.
Die Einmündung „Prankeweg“ (Stadt Hannover) in die Garbsener Landstraße (dort offenbar Stadt Garbsen) hat ebenfalls keine Aufpflasterung.
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Nach welchen Richtlinien – gesetzlichen Vorgaben – o.ä. Vorschriften wurde der 2. BA ausgeschrieben und gab es dabei bereits als Vorgabe unterschiedliche Standards?
2.) Wie sind diese unterschiedlichen Standards gesetzlich begründet?
3.) Sollten Fehler in Planung und Ausführung enthalten sein, wer ist für die Beseitigung verantwortlich und wer finanziert diese Maßnahme und ggf. wann wird sie erfolgen?