Antrag Nr. 15-0596/2018:
Wülferode: Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30

Inhalt der Drucksache:

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Wülferode: Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30

Antrag

Der Bezirksrat befürwortet, dass die gesamte Ortsdurchfahrt Wülferode, also die Wülferoder Straße sowie die Bockmerholzstraße innerhalb der geschlossenen Ortschaft, in beide Richtungen umgehend als Tempo-30-Strecke ausgewiesen wird, und bittet die Verwaltung, zielgerichtete Umsetzungsschritte hierfür einzuleiten.

Begründung

Seit mehr als 15 Jahren berichten Bürger*innen und Stadtbezirksrat von der gefähr­li­chen Verkehrssituation auf und um die Ortsdurchfahrt im Stadtteil Wülferode, auf der es bereits zu zahlreichen Unfällen mit Blechschäden gekommen ist. Hier besteht eine ernste Gefahrenlage. Es scheint Ortskundigen nur eine Frage der Zeit, bis es zu Un­fäl­len mit Personenschäden kommen wird.

Derzeit gibt es in Wülferode einzelne Tempo 30-Schilder vom Kronsberg kommend ortseinwärts, die aber im Ort nicht durchgängig gültig sind. Ortsauswärts Richtung Kronsberg sind derzeit 50 km/h auf der schmalen Dorfstraße erlaubt.

Unter anderem liegen an der Hauptverbindung durch den Ort vier Bushaltestellen. Dort quert an jedem Schultag eine große Zahl von Kindern auf ihrem Weg zur Schule und wartet anschließend auf dem schmalen Fußweg in der Gruppe auf den Bus: Sie steigen hier nach der Schule in Gruppen aus dem Bus aus und queren teilweise wieder die Straße, um nach Hause zu kommen. Allein zur Schulwegsiche­rung für diese Kinder ist eine durchgängige Tempobeschränkung im Ortsbereich un­bedingt notwendig.

In den letzten Monaten und Jahren gab es gesetzliche Klarstellungen und Neuerun­gen, die eine Vereinfachung einer Tempo-30-Anordnung vorsehen, so beispielweise im Gesetzgebungsverfahren zur „Erste Verordnung zur Änderung der Straßenver­kehrs-Ordnung vom 30.11.2016“. Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16) hat in einer Urteilsbegründung hervorgehoben, dass der Ge­setzgeber eine Erleichterung von Tempo 30 mit der aktuellen StVO vorsieht. Zusätz­lich wurde in der “Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung“ vom 30.11.2016 auch die Schutzwürdigkeit von Senioren und Schülern hervorgeho­ben.

Zu berücksichtigen ist auch, dass Kfz-Fahrer*innen von der Debberoder Straße kommend beim Einbiegen auf die Wülferoder Straße oder Bockmerholzstraße durch die Kurven eine extrem schlechte Sicht auf diese Straßen und herannahende Fahr­zeuge haben. (Früher hier zur Unterstützung angebrachte Verkehrsspiegel wurden abmontiert, laut Auskunft der LHH sollen solche Spiegel im Stadtgebiet generell nicht mehr aufgehängt werden.) Auch hier würde sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in beide Richtungen gefahrmindernd auswirken.