Drucksache Nr. 15-0594/2014 S1:
Vergabe von Kitaplätzen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 26.03.2014
TOP 6.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0594/2014 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Vergabe von Kitaplätzen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 26.03.2014
TOP 6.2.4.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Trägern, die Vergabe von Krippen-
und Kitaplätzen so zu organisieren, dass Eltern 3 Monate vor Beginn des Kita-Jahres
darüber informiert sind, ob und wo sie eine Betreuung für ihre Kinder haben.

Entscheidung

Dem Antrag kann nur im Rahmen nachfolgender Ausführungen gefolgt werden:

Das Familienservicebüro der Landeshauptstadt Hannover (OE 51.45) unterstützt die Eltern dahingehend, dass im Rahmen der rechtzeitigen Antragstellung eine rechtsanspruchserfüllende Platzvermittlung zugesagt wird, so dass unter den zuvor genannten Voraussetzungen für die Eltern drei Monate vor Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte Planungssicherheit besteht. Zudem kann das Familienservicebüro den Eltern oftmals über den Rechtsanspruch hinaus einen der familiären Situation vollständig gerecht werdenden Platz vermitteln.

Der oben genannte Anspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der Jugendhilfe - hier gegen die Landeshauptstadt Hannover - und nicht gegen die Träger der Einrichtungen. Zudem ist es derzeit in Hannover - nicht zuletzt unter Wahrung der Trägerautonomie - politischer Wille, keine zentrale Platzvergabe vorzuhalten bzw. einzurichten. Entsprechend erfolgt die Vergabe der Plätze - einschließlich der Festlegung des Zeitpunktes für die Versendung der verbindlichen Zusagen - in den Einrichtungen in freier Trägerschaft unter Beachtung der sachgerechten Vergabekriterien selbständig und unabhängig, so dass die Verwaltung den Eltern nicht ausnahmslos drei Monate vor der Aufnahme die aufnehmende Einrichtung benennen kann. Hierzu empfiehlt das Familienservicebüro den Eltern neben der Geltendmachung des Rechtsanspruches im Familienservicebüro auch die Anmeldung des Kindes vor Ort in den favorisierten Einrichtungen, sofern dahingehend bestimmte konzeptionelle, weltanschauliche, sozialräumliche oder sonstige Wünsche bestehen, da erfahrungsgemäß ergänzend zur zentralen Vermittlung durch das Familienservicebüro der persönliche Kontakt zur Einrichtung insgesamt oftmals zielführend ist.