Antrag Nr. 15-0594/2009:
Garbsener Landstraße

Inhalt der Drucksache:

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Garbsener Landstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den ab 14. Oktober 2008 von der Bezirksbürgermeisterin freigegebenen 2. Bauabschnitt der Garbsener Landstraße nun endlich nach den gesetzlichen Vorschriften mit den entsprechenden Verkehrszeichen zu versehen (Vorfahrtstraße) alternativ die im Wohngebiet Marienwerder an den Einmündungsstraßen vorhandenen „Vorfahrt achten“- Schilder zu entfernen.

Begründung

Der 2. Bauabschnitt der Garbsener Landstraße ist nun seit 6 Monaten abgeschlossen. Die Verwaltung konnte sich aber bisher nicht entscheiden, ob der Straßenabschnitt mit Verkehrszeichen, die auf Vorfahrtsberechtigung hinweisen, versehen werden oder – so wie jetzt – ohne Vorfahrtzeichen bleiben soll, d.h., es gilt die Regel „rechts vor links“. Dem wiederum stehen die „Vorfahrt achten“ – Schilder an sämtlichen Einmündungsstraßen in die Garbsener Landstraße ( Waldstraße, sogar Parkplatzzu- bzw. abfahrt „Klosterschänke“, Am Hinüberschen Garten, Augustinerweg, Westermannweg und 2 x Große Pranke) entgegen. Um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen ist endlich Verwaltungshandeln erforderlich.