Antrag Nr. 15-0593/2009:
Fahrradverbot—Aufhebung

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradverbot—Aufhebung

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verkehrsschilder „Verbot für Fahrradfahrer“ (rundes Schild, roter Rand, weißes Feld mit Fahrradsymbol) an den Radwegen stadtauswärts linke Fahrbahnseite
— Garbsener Landstraße, ca. 100 Meter vor der Lichtsignalanlage „Garbsener Landstraße / Hollerithallee / Auf der Horst“
— Garbsener Landstraße, zwischen den Straßen „Große Pranke – Ost“ und „Große Pranke – West“
werden ersatzlos entfernt.

Begründung

An den beiden Radwegstellen, die sich auf jeweils nur ca. 200 m begrenzen, sind bauseitig gleich ab B 6 „Am Leineufer“ stadtauswärts linksseitig Radwege mit Gegenverkehr mit den entsprechenden Verkehrs- und Zusatzschildern vorgegeben. Warum für die jeweils etwa 100 m letzten Teilstücke „Fahrradverbot“ angeordnet wurde, ist nicht nachvollziehbar.