Antrag Nr. 15-0590/2015:
Resolution zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen

Inhalt der Drucksache:

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Resolution zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Für den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide ist neben der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen eine angemessene Gesundheitsversorgung von enormer Wichtigkeit.

Die Flüchtlinge sind während der Flucht unzähligen Gefahren ausgesetzt, bei denen sie teilweise ihr Leben aufs Spiel setzen, bis sie an einen vermeintlich sicheren Zufluchtsort gelangen. Mit welchen physischen und psychischen Belastungen sie auf ihrem Weg zu kämpfen haben, lässt sich nur erahnen. Das tatsächliche Ausmaß ist für die Betroffenen härter, als man es sich vorzustellen vermag.

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide sieht sich daher in der Pflicht, die Flüchtlinge nicht nur unter menschenwürdigen Umständen aufzunehmen und sie sicher zu unterbringen, sondern sich auch für eine entsprechend angemessene Gesundheitsversorgung einzusetzen. Dafür ist es zwingend erforderlich, jedem Menschen - ungeachtet seines Aufenthaltstitels - eine medizinische Grundversorgung zu ermöglichen. Dazu gehören sowohl eine medizinische Erstuntersuchung als auch weitere Folgeuntersuchungen mit Behandlungsmöglichkeiten nach Bedarf.

Darüber hinaus begrüßt der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide den Vorschlag im Nds. Landtag zur Einführung des „Bremer Modells“ analog für Niedersachsen. Danach bekommen die anerkannten Flüchtlinge nicht mehr wie bislang einen Krankenschein ausgestellt, sondern erhalten künfig eine elektronische Gesundheitskarte, die ihnen den Zugang zur medizinischen Regelversorgung verschafft.
Ebenfalls wird das Modellprojekt der Landesregierung zur Ausstellung eines anonymen Krankenscheins für Flüchtlinge ohne Papiere bzw. ohne definierten Aufenthaltsstatus befürwortet und unterstützt.

Die Gesundheit und Würde eines jeden hier lebenden Menschen muss als höchstes Gut behandelt und beschützt werden. Dabei darf es keine Rolle spielen, welchen Aufenthaltsstatus die hierher geflüchteten Menschen haben.

Begründung