Drucksache Nr. 15-0588/2024 S1:
ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 15-0467/2024 "Vernässung der Eilenriede in Spielplatznähe sofort einstellen/Gefahr für Kinder"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.03.2024
TOP 8.2.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0588/2024 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 15-0467/2024 "Vernässung der Eilenriede in Spielplatznähe sofort einstellen/Gefahr für Kinder"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.03.2024
TOP 8.2.1.1.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, geeignete Absperrmaßnahmen am Hexenspielplatz vorzunehmen, um eine Gefährdung für die Kinder zu vermeiden.
Dies wäre zum Beispiel mit temporär aufgestellten Bauzäunen möglich.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Begründung:
Bei der Wiedervernässung in der südlichen Eilenriede handelt es sich um eine Kompensationsmaßnahme, zu deren Umsetzung die Landeshauptstadt Hannover gesetzlich verpflichtet ist. Hierbei wurden gezielt Staustufen in Gräben innerhalb der Naturwaldparzelle errichtet, um einen schnellen Abfluss des Oberflächenwassers, welches durch Niederschläge über dem Wald entsteht, zu verhindern. Durch die feuchteren Standortverhältnisse soll der Stieleichen-Hainbuchenwald gefördert und die Konkurrenzkraft der Rotbuche eingeschränkt werden. Zudem dient die Maßnahme vor dem Hintergrund des Klimawandels der Prävention von ausgetrockneten Böden.
Die überdurchschnittlich hohen Niederschläge in den Monaten September 2023 bis Februar 2024 sorgten in Verbindung mit den gesättigten Waldböden für eine zwischenzeitliche Überschwemmung der Wiedervernässungsflächen. Eine Gefahr für die Nutzer*innen des Hexenspielplatzes bestand aus Sicht der Verwaltung jedoch zu keiner Zeit, weshalb eine Einrichtung von Absperrmaßnahmen nicht gerechtfertigt ist.
Das Oberflächenwasser ist in der Zwischenzeit wieder zurückgegangen, sodass sich die Situation normalisiert hat.