Anfrage Nr. 15-0588/2023:
Klärung des Denkmalschutzes der IGS Roderbruch

Inhalt der Drucksache:

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Klärung des Denkmalschutzes der IGS Roderbruch

Nach einem Hinweis durch die Presse und Rücksprache mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege ergibt sich folgender Sachverhalt.

Die IGS Roderbruch ist auf einer von der Architektenkammer 2007 angefertigten und veröffentlichten Vorschlagsliste aufgeführt.

Die IGS Roderbruch ist aber vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege nicht abschließend bewertet worden hinsichtlich seines Denkmalwertes und befindet sich daher nicht auf der Liste der Kulturdenkmäler Niedersachsens.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Wann bringt die Verwaltung endlich Ordnung in den Sachverhalt um den Denkmalschutz der IGS Roderbruch mit dem Ergebnis, dass die IGS Roderbruch nicht unter Denkmalschutz steht?
  2. Warum ist die Verwaltung hier nicht selber tätig geworden um unnötige Kosten für die Sanierung der IGS sparen zu können und die Sanierung schneller voranzutreiben?
  3. Warum hat die Verwaltung der LHH Gebäude wie die IGS Roderbruch wie Denkmalgeschütze Gebäude behandelt, obwohl dies nicht notwendig war und dabei so getan als wäre dies alternativlos?