Drucksache Nr. 15-0587/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sicherstellung der Zugänglichkeit aller Liegenschaften im Stadtbezirk im Brandfall
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.03.2021
TOP 7.5.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0587/2021 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sicherstellung der Zugänglichkeit aller Liegenschaften im Stadtbezirk im Brandfall
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.03.2021
TOP 7.5.2.

In der Entscheidung zur Bezirksratsentscheidung in Drucksache 15-0301/2021
[1] beschreibt die Verwaltung ihre Erkenntnisse aus der Arbeit des Verkehrsaußendienstes. So seien im letzten Jahr 1622 Parkraumverstöße in den im Antrag benannten Straßen festgestellt worden, die zu einer Behinderung der Feuerwehr im Einsatzfall führen. Somit ist klargestellt, dass die Zugänglichkeit der Liegenschaften im Stadtbezirk mit Maßnahmen des Ordnungsrechts nicht sichergestellt ist.

Genau darauf zielte jedoch der zweite Teil der Beschlussfassung.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Warum wurde dieser Punkt nicht behandelt und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, einerBehinderung der Feuerwehr durch andere als Maßnahmen des Ordnungsrechts entgegen zu wirken?

2. Wie hoch ist der durchschnittliche Zeitverzug durch Behinderungen der geschilderten Art, wenn erst im Brandfall eine Entfernung der unberechtigt parkenden Fahrzeuge geschieht und wie oft kommen derartige Behinderungen vor (prozentual und absolut)?

3. Wie hoch ist die Kontrolldichte derartiger Verstöße?

[1] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1165-2020F1


https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilit%C3%A4t/Hannovers-sch %C3%B6nste-Radtouren/Lust-auf-Fahrrad

Antwort der Verwaltung


zu 1.)
Grundsätzlich ist gesetzlich geregelt, in welcher Form Eckausrundungen u.a. zum Schutz querender Fußgänger*innen frei zu halten sind und nicht beparkt werden dürfen. Diese Bereiche hat die Stadtverwaltung in den eng bebauten innenstadtnahen Wohnquartieren - wie in Linden - oft bereits zusätzlich durch entsprechende Markierungen kenntlich gemacht. An besonders stark betroffenen Knotenpunkten sind Eckausrundungen darüber hinaus durch Poller oder Vorziehen der Borde gegen illegales Beparken gesichert.
Das ist auch in Linden der Fall. Hier wurden zahlreiche Knotenpunkte markiert oder durch Poller und / oder das Vorziehen der Borde gegen illegales Beparken gesichert. Trotz dieser Vorkehrungen stellen vereinzelte Mitbürger*innen ihr Fahrzeug unerlaubt und rücksichtslos auf diesen Flächen ab. Gleiches gilt auch, wenn durch abgestellte Fahrzeuge die Restfahrbahnbreite so eingeschränkt wird, dass keine Mindestbreite von 3,05 m – die das Durchkommen der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sicherstellt - verbleibt. Neben den Möglichkeiten des Ordnungsrechtes und der städtebaulichen Anpassungen kann daher weiterhin nur an das verkehrskonforme Verhalten der Verkehrsteilnehmer*innen appelliert und für die Konsequenzen bei Nichteinhaltung sensibilisiert werden.

zu 2.)
Der Feuerwehr Hannover liegen hierzu keine statistischen Daten vor.

zu 3.)
Eine Statistik zur Kontrollanzahl je Straße wird nicht geführt. Anhand der aufgenommen Anzeigen in der Falkenstraße konnte errechnet werden, dass dort und in den umliegenden Straßen im Jahr 2020 an mindestens 96 Tagen kontrolliert wurde.