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dem Neubau der Bushaltestelle an der Einmündung Peiner Straße/Wülfeler Bruch im Rahmen einer ÖPNV-Fördermaßnahme des Landes Niedersachsen in der Variante B1, wie in Anlage 2 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 120.000,- € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 (1) NKomVG
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54701901
Bezeichnung ÖPNV / Programm Bushaltestellen
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung, Einsehbarkeit von Wartepunkten) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
1. Ausgangslage
Durch das Wohngebiet „Wülfeler Bruch“ im Stadtteil Seelhorst verläuft die üstra-Buslinie 134. Die Linie bindet das Wohngebiet einerseits in Döhren an die Stadtbahn in der Hildesheimer Straße, andererseits an den Bahnhof Bismarckstraße, an die Stadtteile Zoo, den Hauptbahnhof, die Oststadt und List an. Die Taktung beträgt für beide Fahrtrichtungen 20 Minuten.
Im Stadtteil Seelhorst steigt die Bevölkerungszahl. Das Neubaugebiet „Seelhorster Wohnhöfe“ an der Peiner Straße ist mittlerweile vollständig bewohnt. Mehrere Friedhöfe liegen im Quartier.
Die Entfernung zwischen den Haltestellen „Mergenthalerweg“ (Einmündung Elsenborner Str.) und „Wülfeler Bruch“ (Höltjebaumstr.) beträgt ca. 750 m. Insbesondere für die Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum macht es Sinn, das Haltestellenangebot hier zu verdichten. Der Einmündungsbereich Peiner Str./Wülfeler Bruch bietet für den Neubau einer Bushaltestelle gute Voraussetzungen.
Der Stadtbezirksrat hatte bereits 2016 einen Antrag auf Bau einer zusätzlichen Bushaltestelle gestellt (DS-Nr. 15-1317/2016). Die
jüdische Gemeinde Hannover hatte dieses Anliegen Anfang dieses Jahres schriftlich bekräftigt. Die Verwaltung hatte bereits in Aussicht gestellt, den Bau einer zusätzlichen Bushaltestelle zu planen und die Mitfinanzierung durch Land und Region über einen ÖPNV-Förderantrag vorzubereiten. Erste Überlegungen hatte die Verwaltung am 14.08.18 Anliegern bei einem Ortstermin vorgestellt.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die zusätzliche Bushaltestelle wird für beide Fahrtrichtungen an der Einmündung Peiner Str./ Wülfeler Bruch geplant. Die Haltestelle wird umfänglich barrierefrei geplant. Das bedeutet insbesondere sichere und brauchbare Zuwegungen, komfortable und erkennbare Ein- und Ausstiege und das Aufstellen eines Witterungsschutzes für Fahrgäste. Auch Fahrgästen mit Sehbehinderung oder im Rollstuhl sitzend wird das Nutzen der Busse ermöglicht.
Es wurden drei Varianten geprüft:
A: Beidseitiger Neubau der Bushaltestelle in der Straße
Wülfeler Bruch mit versetzter Anordnung. Die Lage an der Westseite wäre zwischen Haus-Nr. 4 und 6, an der Ostseite zwischen Haus-Nr. 3 und 5. Aufstellen eines Wetterschutzes an der Ostseite in der Nebenanlage. Wegen der geringen Fahrbahnbreite von 5,50 m könnte es vermehrt zu Konflikten zwischen zwei aneinander vorbeifahrenden Bussen kommen. Die Kosten wurden mit 105.000,- € geschätzt.
B: Beidseitiger Neubau der Bushaltestelle in der
Peiner Straße mit versetzter Anordnung. Die Lage an der Nordseite wäre vor Haus-Nr. 121, an der Südseite vor der Friedhofsmauer. Aufstellen eines Wetterschutzes an der Südseite in der Fahrgastaufstellfläche. Um eine gute Anfahrbarkeit für Busse vorzuhalten, und Fußgängern die sichere Zuwegung zur Südseite zu gewährleisten, wäre die Einmündung umfangreich umzubauen. Durch das Anlegen einer Plateaupflasterung in der Fahrbahn könnte die Lärmbelastung steigen. Die Kosten wurden mit 220.000,- € geschätzt.
B1: Neubau der Bushaltestelle in Fahrtrichtung West in der
Peiner Straße vor Haus-Nr. 121
und in Fahrtrichtung Nord in der Straße
Wülfeler Bruch vor Haus-Nr. 123. Aufstellen eines Wetterschutzes im Gehweg an der Einmündung ca. 10 m südlich der Haltestelle Fahrtrichtung Nord. Die Kosten wurden mit 120.000,- € geschätzt.
Obwohl die Variante B1 nicht die kostengünstigste ist, stellt sich nach Beteiligung der Dienststellen, den Bedenken der Anlieger und der Durchführung einer Variantenanalyse die Variante B1 als die annehmbarste heraus. Dabei wurde der Sicherheit von Fußgängern (Fahrgästen) und der Kosten-Nutzen-Betrachtung besonderes Gewicht gegeben. Einwendungen der Anlieger werden weitgehend berücksichtigt. Die Vorzugsvariante B1 ist in Anlage 2 dargestellt.
Die Nebenanlagen werden in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Fußgängerquerungen werden mit taktilen Belägen barrierefrei hergestellt. Dabei werden farblich von den Nebenflächen kontrastierende Rippen- und Noppenplatten verwendet. Die Planungen erfolgen komplett auf dem Straßengrundstück. Grunderwerb ist nicht erforderlich. Anliegerzufahrten bleiben erhalten. Auf Höhe der Haltestellen kann künftig nicht mehr geparkt werden.
3.
Eingriff in Natur und Landschaft – Vorzugsvariante B1Durch den Neubau der Bushaltestelle gemäß Vorzugsvariante B1 werden ca. 65 m² Straßenbegleitgrün versiegelt. Der Eingriff wurde als unerheblich bewertet. Für das regelkonforme Herstellen des Blindenleitsystems ist eine Pappel (Stamm-Ø 110 cm) zu entfernen. Hierfür erfolgt nach den Vorgaben des FB Umwelt und Stadtgrün eine Ersatzpflanzung im nahen Umfeld. Betroffene Bestandbäume erhalten ausreichend große, unversiegelte Baumscheiben. Die Umwelt-Schutzauflagen zur Baudurchführung werden befolgt. Ein Eingriff in den Wald am Friedhofsrand liegt nicht vor. Das auf den versiegelten Flächen anfallende Oberflächenwasser wird über Entwässerungsrinnen und Straßenabläufe der Ortskanalisation zugeführt.
4. Bauzeit / Bauablauf
Unter der Voraussetzung einer Förderzusage durch das Land Niedersachsen kann die Baudurchführung im Jahr 2020 erfolgen. Die Fahrtrichtungen werden nacheinander gebaut. Die Bauzeit beträgt ca. 6 Wochen. Vorbereitender Leitungsbau ist aktuell nicht erkennbar. Der Linienbusbetrieb wird aufrecht gehalten. Provisorische Bushaltepunkte sind nicht erforderlich.