Drucksache Nr. 15-0587/2019:
Neubau einer Bushaltestelle auf der üstra-Linie 134 an der Einmündung Peiner Straße/ Wülfeler Bruch für beide Fahrtrichtungen - Verdichten des Fahrgastangebotes

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0587/2019
2
 

Neubau einer Bushaltestelle auf der üstra-Linie 134 an der Einmündung Peiner Straße/ Wülfeler Bruch für beide Fahrtrichtungen - Verdichten des Fahrgastangebotes

Antrag,

dem Neubau der Bushaltestelle an der Einmündung Peiner Straße/Wülfeler Bruch im Rahmen einer ÖPNV-Fördermaßnahme des Landes Niedersachsen in der Variante B1, wie in Anlage 2 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 120.000,- € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 (1) NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54701901

Bezeichnung ÖPNV / Programm Bushaltestellen

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung, Einsehbarkeit von Wartepunkten) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54701901
ÖPNV Programm Bushaltestellen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 105.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 120.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -15.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54701
ÖPNV
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 2.625,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 2.995,17 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 225,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 5.759,28 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -2.764,11 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -3.364,11 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen

Es wird eine Zuwendung für Vorhaben des straßengebundenen ÖPNVvom Land Niedersachsen in Höhe von ca. 75 % der Gesamtkosten erwartet. Die Region Hannover beteiligt sich voraussichtlich mit ca. 12,5 % an den Gesamtkosten.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Durch das Wohngebiet „Wülfeler Bruch“ im Stadtteil Seelhorst verläuft die üstra-Buslinie 134. Die Linie bindet das Wohngebiet einerseits in Döhren an die Stadtbahn in der Hildesheimer Straße, andererseits an den Bahnhof Bismarckstraße, an die Stadtteile Zoo, den Hauptbahnhof, die Oststadt und List an. Die Taktung beträgt für beide Fahrtrichtungen 20 Minuten.

Im Stadtteil Seelhorst steigt die Bevölkerungszahl. Das Neubaugebiet „Seelhorster Wohnhöfe“ an der Peiner Straße ist mittlerweile vollständig bewohnt. Mehrere Friedhöfe liegen im Quartier.

Die Entfernung zwischen den Haltestellen „Mergenthalerweg“ (Einmündung Elsenborner Str.) und „Wülfeler Bruch“ (Höltjebaumstr.) beträgt ca. 750 m. Insbesondere für die Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum macht es Sinn, das Haltestellenangebot hier zu verdichten. Der Einmündungsbereich Peiner Str./Wülfeler Bruch bietet für den Neubau einer Bushaltestelle gute Voraussetzungen.

Der Stadtbezirksrat hatte bereits 2016 einen Antrag auf Bau einer zusätzlichen Bushaltestelle gestellt (DS-Nr. 15-1317/2016). Die jüdische Gemeinde Hannover hatte dieses Anliegen Anfang dieses Jahres schriftlich bekräftigt. Die Verwaltung hatte bereits in Aussicht gestellt, den Bau einer zusätzlichen Bushaltestelle zu planen und die Mitfinanzierung durch Land und Region über einen ÖPNV-Förderantrag vorzubereiten. Erste Überlegungen hatte die Verwaltung am 14.08.18 Anliegern bei einem Ortstermin vorgestellt.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die zusätzliche Bushaltestelle wird für beide Fahrtrichtungen an der Einmündung Peiner Str./ Wülfeler Bruch geplant. Die Haltestelle wird umfänglich barrierefrei geplant. Das bedeutet insbesondere sichere und brauchbare Zuwegungen, komfortable und erkennbare Ein- und Ausstiege und das Aufstellen eines Witterungsschutzes für Fahrgäste. Auch Fahrgästen mit Sehbehinderung oder im Rollstuhl sitzend wird das Nutzen der Busse ermöglicht.

Es wurden drei Varianten geprüft:

A: Beidseitiger Neubau der Bushaltestelle in der Straße Wülfeler Bruch mit versetzter Anordnung. Die Lage an der Westseite wäre zwischen Haus-Nr. 4 und 6, an der Ostseite zwischen Haus-Nr. 3 und 5. Aufstellen eines Wetterschutzes an der Ostseite in der Nebenanlage. Wegen der geringen Fahrbahnbreite von 5,50 m könnte es vermehrt zu Konflikten zwischen zwei aneinander vorbeifahrenden Bussen kommen. Die Kosten wurden mit 105.000,- € geschätzt.

B: Beidseitiger Neubau der Bushaltestelle in der Peiner Straße mit versetzter Anordnung. Die Lage an der Nordseite wäre vor Haus-Nr. 121, an der Südseite vor der Friedhofsmauer. Aufstellen eines Wetterschutzes an der Südseite in der Fahrgastaufstellfläche. Um eine gute Anfahrbarkeit für Busse vorzuhalten, und Fußgängern die sichere Zuwegung zur Südseite zu gewährleisten, wäre die Einmündung umfangreich umzubauen. Durch das Anlegen einer Plateaupflasterung in der Fahrbahn könnte die Lärmbelastung steigen. Die Kosten wurden mit 220.000,- € geschätzt.

B1: Neubau der Bushaltestelle in Fahrtrichtung West in der Peiner Straße vor Haus-Nr. 121 und in Fahrtrichtung Nord in der Straße Wülfeler Bruch vor Haus-Nr. 123. Aufstellen eines Wetterschutzes im Gehweg an der Einmündung ca. 10 m südlich der Haltestelle Fahrtrichtung Nord. Die Kosten wurden mit 120.000,- € geschätzt.



Obwohl die Variante B1 nicht die kostengünstigste ist, stellt sich nach Beteiligung der Dienststellen, den Bedenken der Anlieger und der Durchführung einer Variantenanalyse die Variante B1 als die annehmbarste heraus. Dabei wurde der Sicherheit von Fußgängern (Fahrgästen) und der Kosten-Nutzen-Betrachtung besonderes Gewicht gegeben. Einwendungen der Anlieger werden weitgehend berücksichtigt. Die Vorzugsvariante B1 ist in Anlage 2 dargestellt.

Die Nebenanlagen werden in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Fußgängerquerungen werden mit taktilen Belägen barrierefrei hergestellt. Dabei werden farblich von den Nebenflächen kontrastierende Rippen- und Noppenplatten verwendet. Die Planungen erfolgen komplett auf dem Straßengrundstück. Grunderwerb ist nicht erforderlich. Anliegerzufahrten bleiben erhalten. Auf Höhe der Haltestellen kann künftig nicht mehr geparkt werden.

3. Eingriff in Natur und Landschaft – Vorzugsvariante B1
Durch den Neubau der Bushaltestelle gemäß Vorzugsvariante B1 werden ca. 65 m² Straßenbegleitgrün versiegelt. Der Eingriff wurde als unerheblich bewertet. Für das regelkonforme Herstellen des Blindenleitsystems ist eine Pappel (Stamm-Ø 110 cm) zu entfernen. Hierfür erfolgt nach den Vorgaben des FB Umwelt und Stadtgrün eine Ersatzpflanzung im nahen Umfeld. Betroffene Bestandbäume erhalten ausreichend große, unversiegelte Baumscheiben. Die Umwelt-Schutzauflagen zur Baudurchführung werden befolgt. Ein Eingriff in den Wald am Friedhofsrand liegt nicht vor. Das auf den versiegelten Flächen anfallende Oberflächenwasser wird über Entwässerungsrinnen und Straßenabläufe der Ortskanalisation zugeführt.

4. Bauzeit / Bauablauf

Unter der Voraussetzung einer Förderzusage durch das Land Niedersachsen kann die Baudurchführung im Jahr 2020 erfolgen. Die Fahrtrichtungen werden nacheinander gebaut. Die Bauzeit beträgt ca. 6 Wochen. Vorbereitender Leitungsbau ist aktuell nicht erkennbar. Der Linienbusbetrieb wird aufrecht gehalten. Provisorische Bushaltepunkte sind nicht erforderlich.
66.21 
Hannover / 12.02.2019